Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 188 Views | 14.03.2018 | 18:10 Uhr
geschrieben von Berthold Platte

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Ärger mit der BEV --- Nie wieder Strombezug über die BEV

Nie wieder BEV

Gem. §40 Abs. 4 EnWG muss innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende die Strom-Endabrechnung erstellt und dem Kunden zugestellt worden sein. Meine Endabrechnung

trägt das Datum 03.03.18, erhalten am 07.03.18.) (trotz mehrerer Anfragen). (Lieferende = 31.12.17) Der vereinbarte Direktbonus von 145 € (schriftl. Bestätigung von BEV liegt gem. separater E-Mail vor) wurde ganz verschwiegen und der Neukundenbonus von 133,72 € auf der 2. Seite nur ausgewiesen, kein Wort zur Auszahlung. Diverse Anrufe endeten mit dubiosen Ausreden und Entschuldigungen (Erreichbarkeit erst nach sehr langen Warteschleifen). Das ist Kundendienst, wie es schlechter nicht geht. Ich fodere deshalb die BEV auf, die beiden Boni im Gesamtwert von 278,72 € sofort zu überweisen.

Berthold Platte, Hilgenbornstr. 17, 45138 Essen Vertrags-Nr. 284379

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Überweisung der beiden Boni in Hölhe von 278,72 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.03.2018 | 18:10
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Platte,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.03.2018 | 18:58
von Berthold Platte gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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