Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 134 Views | 15.03.2018 | 15:41 Uhr
geschrieben von Helga Prager

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Bonusanspruch/ Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 441540 / Vertragsnummer: 367344

Zugesicherter Neukundenbonus ist bis jetzt nicht ausbezahlt. Rechnungs-Identnr.: 1 S. 367344-HP. 7597713Z/458330

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Vertragsabschluß wurde mir ein einmaliger Wechselbonus in Höhe von 15% des Jahresverbrauchs verbindlich zugesichert.

In meiner Jahresendabrechnung ist dieser als Neukundenbonus in Höhe von 116,42 Euro aufgeführt. Bisher wurde jedoch nur meine Überzahlung in Höhe von 183,87 Euro meinem Konto gutgeschrieben. Eine E-Mail an Sie, betr. um Überweisung des Gesamtbetrags, blieb leider unbeantwortet.

Ich bitte Sie daher umgehend, den mir lt. Vertrag zustehenden Neukundenbonus, von 116,42 Euro anzuweisen und auf mein Konto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Prager

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.03.2018 | 15:41
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Prager,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Neukundenbonus.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.03.2018 | 19:27
von Helga Prager gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde gelöst. Die ausstehende Forderung wurde inzwischen überwiesen.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Prager




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