Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 215 Views | 15.03.2018 | 16:20 Uhr
geschrieben von C. Frank

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: 578157

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen ist am 06.03.2018 meine Kündigung per Einschreiben zugestellt worden und ich warte noch auf eine Kündigungsbestätigung von Ihnen.

Da dies direkt so gut los geht, mahne ich Sie schon einmal, die Abschlussrechnung und deren Guthabenauszahlung nicht künstlich in die Länge zu ziehen, da ich sonst die Schlichtungsstelle Energie einschalte.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Kündigungsbestätigung, rasche Abwicklung der Abrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.03.2018 | 16:20
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Frank,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.03.2018 | 16:30
von C. Frank noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich nichts getan bisher!


24.03.2018 | 20:16
von C. Frank noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Was wohl so schwierig daran ist eine Kündigungsbestätigung zu schicken?
Neuer Stromversorger ist bereits gebucht, sollte ich aufgrund Ihrer Verzögerung in die Grunversorgung fallen, werde ich Ihnen den Mehrbetrag in Rechnung stellen.
Beschwerde noch nicht gelöst!


14.05.2018 | 11:34
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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