Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 696 Views | 15.03.2018 | 19:16 Uhr
geschrieben von Dirk Bliedung

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

15% Bonus wurde nicht erstattet!

Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr. 504172, Vertrags-Nr. 420869

Unkorrekte Stromabrechnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meinen Vertrag habe ich zum 31.01.2018 gekündigt. Nach unzähligen Versuchen habe ich über Ihre Hotline um die Abschlussrechnung gebeten. In der Endabrechnung fehlt der 15 %-ige Bonus auf die Jahresrechnung in Höhe von 153,55 €. Da ich die entsprechenden Bedingungen Ihrer "AGB" unter 4.1 erfüllt habe und die Bonuszahlung in Ihrer "Auftrags-Urkunde" schriftlich bestätigt ist, fordere ich umgehend die Auszahlung des Bonusbetrages.

Sollte dies nicht erfolgen, werde ich mich umgehend an die Schlichtungsstelle Energie e. V. wenden und rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Hochachtungsvoll

D. B.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 15% Bonus in Höhe von 153,55 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.03.2018 | 19:16
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Bliedung,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Neukundenbonus.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (7)


15.03.2018 | 19:22
von Uwe Boeden | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

16.03.2018 | 13:06
von Marius Gerhardt | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

16.03.2018 | 13:25
von Uwe Boeden | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

16.03.2018 | 14:52
von Georg Montag | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

16.03.2018 | 18:01
von Uwe Boeden | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

17.03.2018 | 08:00
von Uwe Boeden | Regelverstoß melden
Dem Anschein nach lohnt es sich auch hier nicht, den Beitrag zu kommentieren, vor allem wenn man selbst eine Beschwerde wegen Nichtauszahlung von Guthaben Seitens der BEV hat. Irgendwer hat ein Vergnügen daran einen Kommentar gleich als Regelverstoß der Redaktion zu melden. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

26.03.2018 | 19:23
von Dirk Bliedung gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen uns Herren,
die offene Zahlung ist eingegangen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

MfG
D. Bliedung




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