BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Fehlende Endabrechnung und Rückzahlung
Bestell-/Kundennummer: 508192/424656
Wie bereits deutlich im Internet und in den einschlägigen Foren zu erkennen, verhält sich BEV auch hier rechtswidrig. Statt gemäß § 40 Abs 2 EnWG nach spätestens 6 Wochen eine ordentliche Abrechnung zu erstellen, verfolgt man hier - auch nach schriftlicher Anmahnung - die "Vogel-Strauss-Strategie" durch Nichtbeachtung. Mit heutiger Mitteilung wird letztmalig ein Nachtermin gesetzt, danach muss der Rechtsweg eingeschlagen werden.
Sollte sich BEV nun kundenorientiert verhalten werde ich es berichten, anderenfalls auch. Die Nachfristsetzung ist auf den 21.03.2018 terminiert.
15.03.2018 | 17:09
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Reddemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Bis zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Erledigung der Beschwerde mitgeteilt werden. Weder eine korrigierte Rechnung noch der ausstehende Fehlbetrag ist eingegangen. Am 03.04.2018 wird bei weiterem fruchtlosen Verlauf ohne weitere Mitteilung die Schlichtungsstelle angerufen.
Gemäß der vorstehenden Ankündigung wurde mit heutigem Datum die Schlichtungsstelle angerufen.
Die Beschwerde ist somit noch immer aktuell.