Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 243 Views | 15.03.2018 | 17:09 Uhr
geschrieben von Herr Reddeman

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Endabrechnung und Rückzahlung

Bestell-/Kundennummer: 508192/424656

Wie bereits deutlich im Internet und in den einschlägigen Foren zu erkennen, verhält sich BEV auch hier rechtswidrig. Statt gemäß § 40 Abs 2 EnWG nach spätestens 6 Wochen eine ordentliche Abrechnung zu erstellen, verfolgt man hier - auch nach schriftlicher Anmahnung - die "Vogel-Strauss-Strategie" durch Nichtbeachtung. Mit heutiger Mitteilung wird letztmalig ein Nachtermin gesetzt, danach muss der Rechtsweg eingeschlagen werden.

Sollte sich BEV nun kundenorientiert verhalten werde ich es berichten, anderenfalls auch. Die Nachfristsetzung ist auf den 21.03.2018 terminiert.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Gesamtforderung von 250,26 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.03.2018 | 17:09
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Reddemann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


20.03.2018 | 15:18
von Herr Reddeman noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Abrechnung ist eingetroffen. Der vertraglich vereinbarte Sofortbonus über 90 Euro wurde nicht berücksichtigt, eine nicht nachvollziehbare "Forderung aus höherem Verbrauch", das entspricht 1,75 Euro/kWh, über 95,98 Euro wurde aufgeführt. Mit Überweisung des angekündigten Guthabens ist eine Teilforderung erfüllt. Eine Korrektur mit Richtigstellung und nachvollziehbaren Forderungen muss nachgereicht werden, entsprechend wird eine Auszahlung des Restguthabens erwartet. Das Verfahren wird bis zur endgültigen Erfüllung weiter verfolgt (Die Schlichtungsstelle wird nach Ablauf der Friedensfrist angerufen).


28.03.2018 | 03:38
von Herr Reddeman noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Standardantwort von BEV, welche anscheinend an mehrere hundert Beschwerdeführer gegangen ist, kann nicht als kundenorientierte Mitteilung gewertet werden.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Erledigung der Beschwerde mitgeteilt werden. Weder eine korrigierte Rechnung noch der ausstehende Fehlbetrag ist eingegangen. Am 03.04.2018 wird bei weiterem fruchtlosen Verlauf ohne weitere Mitteilung die Schlichtungsstelle angerufen.


05.04.2018 | 12:57
von Herr Reddeman noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Restforderung und die korrigierte Endabrechnung sind wie erwartet nicht eingegangen.
Gemäß der vorstehenden Ankündigung wurde mit heutigem Datum die Schlichtungsstelle angerufen.

Die Beschwerde ist somit noch immer aktuell.


24.04.2018 | 15:44
von Herr Reddeman noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Schlichtungsstelle wurde erneut über das Fehlverhalten von BEV informiert (keine abschließende Antwort, keine korrigierte Rechnung, fehlende Zahlung des Restguthabens). Der Fall wird weiter von der Schlichtungsstelle verfolgt.


16.05.2018 | 14:24
von Herr Reddeman gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Eingreifen der Schlichtungsstelle hat BEV am 02.05.2018 endlich die Forderung beglichen. Ein grosses Lob an die Schlichtungsstelle, ohne die nie etwas passiert wäre. TIPP: Nicht lange mit BEV herumärgern, gleich die Schlichtungsstelle anrufen.




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