Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 351 Views | 16.03.2018 | 19:45 Uhr
geschrieben von Babette Jovanovic

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Abrechnung, keine Rückerstattung, falscher Abschlag.

Seit Monaten nur Vertröstung, seit Wochen nicht mehr erreichbar

Als ehemaliger enervatis Kunde wurden wir vergangenen April ohne Benachrichtigung von der BEV übernommen, wurden aber darüber nicht informiert. Unser Bezugsjahr endete am 27.11.2017 worauf ich den Zählerstand übermittelte und mich beschwerte, dass der monatliche Abschlag in den vergangenen Monaten stillschweigend 50% höher war als auf der letzten Abrechnung angekündigt.

SCHLAGWORTE

Die BEV hat mir bis heute weder eine Abrechnug erstellt noch, trotz mehrmaliger Aufforderung, den Abschlag auf den festgelegten Betrag zurück gesetzt.

Wir erwarten zudem eine Rückerstattung des vergangenen Jahres, da unser Verbrauch sehr viel niedriger war als von der BEV angenommen. Seitens der BEV geforderte Beweisfotos des Zählers und mein Angebot, sich hier vor Ort persönlich von der Richtigkeit zu überzeugen trugen nicht zur Klärung bei.

Fristsetzungen meinerseits werden ignoriert, das angekündigte Einschalten von Bundesnetzagentur und Verbraucherschutz führte dazu, dass ich seit Wochen keinen Kontakt herstellen kann.

Ich erwarte die umgehende Erstellung der Abrechnung, andernfalls werde ich meinen Rechtsanwalt und oben genannte Stellen in Kenntnis setzen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung Endabrechnung, Rückzahlung Guthaben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.03.2018 | 19:45
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Jovanovic,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


19.03.2018 | 19:53
von Babette Jovanovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer einer standardisierten Antwort leider noch keine weitere Reaktion der BEV. Zudem wird noch immer der 50% zu hohe und schon mehrmals reklamierte Abschlag eingezogen (über die Erhöhung wurden wir nicht informiert!). Ich erwarte dringendst die Erstellung der Abrechnung und die Erstattung meines Guthabens!


21.03.2018 | 17:30
von Babette Jovanovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern kam eine Jahresabrechnung von der Enervatis (ich dachte wir seien seit 4/2017 keine dortigen Kunden mehr sondern BEV Kunden!). Die Abrechnung war um mehr als 3000 (!) Kwh zu hoch, anstelle der Rückzahlung erwartete uns laut Abrechnung eine Nachzahlung! Enervatis/BEV hatten nach wie vor mit ihren eigenen Schätzwerten gerechnet, obwohl sie Zählerstände mehrmals eingefordert und auch umgehend erhalten hatten.

Die wirklich ausgesprochen freundliche Dame im Kundenservice, Frau E., sagte mir zu, mir bis Ende der Woche die korrigierte Abrechnung zukommen zu lassen damit Anfang nächster Woche meine Rückerstattung auf dem Konto sei.


29.03.2018 | 07:04
von Babette Jovanovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwar kam die Abrechnung letzte Woche wie versprochen aber die Rückerstattung des Guthabens von 855 Euro ist trotz Zusage nicht erfolgt!


03.04.2018 | 15:28
von Babette Jovanovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz wiederholter Reklamation noch immer kein Zahlungseingang. Seit Ende November warten wir nun schon!


05.04.2018 | 15:53
von Babette Jovanovic gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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