BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Neukundenbonus in Höhe von 15 % wird nicht ausgezahlt
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 324142; Kundennummer: 396435
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Vertragsverhältnis wurde durch eine ordentliche Kündigung zum 31.12.2017 beendet. Der Zählerstand wurde Ihnen danach unverzüglich übermittelt. Leider haben Sie auf meine wiederholten E-Mails und Anrufe in Ihrem Kundencenter nicht reagiert und die gesetzte Frist nicht eingehalten.
Die Endabrechnung unter Berücksichtigung des Neukunden-Bonus wurde bis zum heutigen Datum (16.03.2018) von der BEV mir nicht zugestellt.
Nach § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Energieversorger verpflichtet die Jahresabrechnung spätestens nach 6 Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erstellen. Die Rechtsprechung (LG Hamburg v. 22. 10. 2013, Az.: 312 O 43/13; LG Düsseldorf v. 16.7.2014, 12 O 474/12) hat die Pflicht zur strikten Einhaltung der 6-Wochen-Frist bestätigt.
Da der Verdacht eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nahe liegt, werde ich jetzt sofort die Wettbewerbszentrale e. V. um Prüfung des Sachverhalts bitten, ebenso geht eine Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie. Eine Kopie des Schriftverkehrs erhält auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Am 12.03.2018 haben Sie mir 49,32 € überwiesen. Der Betrag entspricht genau der Differenz zwischen meinem Verbrauch und meinen geleisteten Vorauszahlungen. Der Neukundenbonus in Höhe von 174,40 € fehlt und wurde bis heute nicht an mich ausgezahlt.
Ich fordere Sie ultimativ auf, unverzüglich eine korrekte Endabrechnung zu erstellen und bitte um Überweisung des Neukundenbonus in Höhe von 174,40 € auf mein Konto:
Als Termin für die Endabrechnung und des Zahlungseingangs ist der 21.03.2018 vorgemerkt.
Nach Ablauf dieser Frist werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten.
Michael Luhs