Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 608 Views | 16.03.2018 | 16:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2020301

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Abschlagsforderungen trotz Vertragsende

Eprimo verlängert Vertrag unilateral trotz wirksamer Kündigung, will Abschlagszahlungen nach Vertragsende einziehen.

Ich habe meinen Strom- und Gasvertrag mit eprimo bereits im Mai 2017 gekündigt. Von eprimo wurde mir dies bestätigt und als Datum des Vertragsendes der 31.01.2018 genannt.

SCHLAGWORTE

Im September 2017 bin ich umgezogen und habe eprimo entsprechend informiert.

Nun will eprimo trotz des Vertragsendes am 31.01.2018 von mir Abschläge für den Februar und März einziehen.

Nachfragen an der Hotline ergeben, dass eprimo im Zuge des Umzugs fälchlicherweise den Abschluss eines neuen Vertrags im System vermerkt hat. Ich habe aber niemals einen neuen Vertrag abgeschlossen.

Eprimo weigert sich aber, die Forderungen zurückzuziehen und geht weiter von einem laufenden Vertrag aus, den ich nie abgeschlossen habe. Mehrfache Telefonate brachten kein anderes Ergebnis. Zwar wird eingeräumt, dass eprimo ein Fehler unterlaufen sei, eprimo besteht aber weiterhin auf einem laufenden Vertrag, OBWOHL mein alter gekündigt wurde und ich nie einen neuen abgeschlossen habe.

Am Telefon werde ich zunächst vertröstet, dann kommt aber nie eine Reaktion. Sämtliche E-Mails von mir bleien - über Wochen - unbeantwortet.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Widerruf der Forderungen nach Vertragsende.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


27.04.2018 | 18:45
von ReclaBoxler-2020301 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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