281 Views | 17.03.2018 | 16:03 Uhr
geschrieben von Stephanus Ratings

Cyberport GmbH (Dresden)

Trotz EC-Beleg keine Reklamation

Habe am 27.04.2017 um 17:23 Uhr in der Cyberport Filiale im Elbepark eine LED-Cover für meine Samsung S8+ in Höhe von 41,90 Euro gekauft und mit EC-Karte bezahlt. Kontoauszug ist vorhanden. Und die originale Verpackung mit Daten von der Firma Cyberport drauf.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 162870 thumb
1 Bild

Diese ist leider Defekt. Keine LED Anzeige mehr.

Leider finde ich die Rechnung nicht mehr und die bestehen drauf, dass die eine Rechnung brauchen.

Es ist aber in der heutigen Zeit möglich anhand des Betrags, was anderes habe ich dort nicht gekauft, im System zu schauen, dass diese Artikel dort gekauft worden ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Cyberport GmbH: Umtausch Cover.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


19.03.2018 | 18:08
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Rechtlich brauchen sie keine Rechnung oder Quittung vorlegen. Sie müssen schlicht nachweisen, was sie wann wo gekauft haben. Das geht z. B. auch über einen EC-Beleg oder eine Kreditkartenabrechnung. Ggf. reicht sogar ein Zeuge.

Die obige Aussage gilt für die gesetzliche Gewährleistung, für die nach sechs Monaten nach Kauf aber eine Beweislastumkehr zu ihren Ungunsten greift. Ist Cyberport kunden_un_freundlich, wird sich dieser Händler darauf berufen. Dann haben sie leider Pech gehabt.

Geht es ihnen um dagegen um eine spezielle Herstellergarantie, dann kommt es darauf an, ob die Bedingungen die Vorlage der Originalrechnung verlangen. Die Bedingungen für solch eine freiwillige Garantie sind vom Garantiegeber frei festlegbar.

Ich drück ihnen die Daumen, dass sie bei Cyberport an ein kundenfreundliches Unternehmen geraten sind und die Sache gelöst wird.

20.03.2018 | 08:55
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7469479:
Korrekt. Und in den ersten sechs Monaten nach Kauf, wird davon ausgegangen, dass beim Auftreten von Mängeln, die Sache bereits bei Verkauf mängelbehaftet war. Der Händler kann den Gegenbeweis erbringen (was in der Praxis fast immer unmöglich ist oder sich nicht lohnt).

29.03.2018 | 19:57
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!