281 Views | 17.03.2018 | 16:03 Uhr
geschrieben von Stephanus Ratings
Habe am 27.04.2017 um 17:23 Uhr in der Cyberport Filiale im Elbepark eine LED-Cover für meine Samsung S8+ in Höhe von 41,90 Euro gekauft und mit EC-Karte bezahlt. Kontoauszug ist vorhanden. Und die originale Verpackung mit Daten von der Firma Cyberport drauf.
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Diese ist leider Defekt. Keine LED Anzeige mehr.
Leider finde ich die Rechnung nicht mehr und die bestehen drauf, dass die eine Rechnung brauchen.
Es ist aber in der heutigen Zeit möglich anhand des Betrags, was anderes habe ich dort nicht gekauft, im System zu schauen, dass diese Artikel dort gekauft worden ist.
Meine Forderung an Cyberport GmbH:
Umtausch Cover.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
Die obige Aussage gilt für die gesetzliche Gewährleistung, für die nach sechs Monaten nach Kauf aber eine Beweislastumkehr zu ihren Ungunsten greift. Ist Cyberport kunden_un_freundlich, wird sich dieser Händler darauf berufen. Dann haben sie leider Pech gehabt.
Geht es ihnen um dagegen um eine spezielle Herstellergarantie, dann kommt es darauf an, ob die Bedingungen die Vorlage der Originalrechnung verlangen. Die Bedingungen für solch eine freiwillige Garantie sind vom Garantiegeber frei festlegbar.
Ich drück ihnen die Daumen, dass sie bei Cyberport an ein kundenfreundliches Unternehmen geraten sind und die Sache gelöst wird.
Korrekt. Und in den ersten sechs Monaten nach Kauf, wird davon ausgegangen, dass beim Auftreten von Mängeln, die Sache bereits bei Verkauf mängelbehaftet war. Der Händler kann den Gegenbeweis erbringen (was in der Praxis fast immer unmöglich ist oder sich nicht lohnt).