Durch ENSTROGA gelöste Beschwerde. | 670 Views | 18.03.2018 | 17:08 Uhr
geschrieben von Christian Drauz

ENSTROGA AG (Berlin)

Unangemessene Preiserhöhungen wurden nicht mitgeteilt

Bestell-/Kundennummer: 3N1722053

Bei der Durchsicht der alten Jahresabrechnung (von Juni 2017), im Februar 2018, entdeckte ich im Kleingedruckten, unterhalb unwichtiger Informationen, den Hinweis über einen neuen Arbeitspreis. In einem Halbsatz steht dort: "Ihr aktueller Arbeitspreis: 30,00 cent/kWh". Das ist eine Erhöhung von 30% gegenüber dem alten Arbeitspreis (23,06 cent/kWh). Die Formulierung "aktueller Arbeitspreis" lässt darauf schließen, dass dieser schon zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung galt. Wir haben davor nie eine Mitteilung über eine Preisanpassung erhalten.

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Ein paar Sätze weiter unten steht: "Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn ENSTROGA dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt." Diese Mitteilung haben wir nie erhalten und konnten so auch nicht von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Hätte ich nicht zufällig sieben Monate später die Rechnung nochmals durchgeschaut, wüssten wir auch jetzt noch nichts von unserem neuen Arbeitspreis.

SCHLAGWORTE

Darauhin habe ich Enstroga am 18.02.2018 angeschrieben und als Antwort einen PDF-Datei mit den "Enstroga Energienachrichten 10/2017" erhalten. In einem sehr positiv formulierten Text wurden wir trotz gesunkener Umlagen über einen neuen Arbeitspreis von 38,5 Cent/kWh informiert. Was auch hier wieder eine Preiserhöhung von 30% gegenüber dem letzten Arbeitspreis ist. Dieser Arbeitspreis soll ab dem 01.01.2018 gelten. Nur haben wir diese angebliche Mitteilung vorher nie erhalten und konnten auch hier nicht von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Daraufhin habe ich eine ausführliche Stellungnahme zum Sachverhalt am 11.03.2018 per E-Mail und Einschreiben an Enstroga geschickt. Dabei bin ich auf die Unbilligkeit der neuen Preise, intransparente Mitteilung und nicht fristgerechte Mitteilung durch Enstroga eingegangen und habe dies sachlich und ausführlich beschrieben. Ich habe meine Forderungen genannt und Enstroga eine Frist gesetzt, die nicht eingehalten wurde. Bis heute habe ich seitens Enstroga, bis auf die erste Antwort vom 23.02.2018, keine weitere Reaktion erhalten.

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Meine Forderung an ENSTROGA AG: Rücknahme der Preiserhöhungen und Korrektur der Stromabrechnung auf den zuletzt geltenden und uns bekannten Arbeitspreis von 23,06 cent/kWh (Grundpreis von 2,91 Euro/Monat).


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


25.03.2018 | 20:18
von Christian Drauz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


12.02.2019 | 21:16
von 2.Dirk Zimmermann | Regelverstoß melden
Ich habe auch die Verbrauchsabrechnung von 2018 bekommen und erst hinten das Kleingedruckte gelesen. Es ist absolut dreist und kriminell.
32,10 Cent pro Kw. Wäre gut wenn sich alle untereinander austauschen würden.



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