Durch Fuxx-Die Sparenergie gelöste Beschwerde. | 214 Views | 20.03.2018 | 18:52 Uhr
geschrieben von Karsten H.

Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)

15 % Neukundenbonus in der Schlussrechnung Strom verweigert

Bestell-/Kundennummer: GF1114105122

Ich habe im Oktober über Check24 einen Stromvertrag mit Grüner Funke abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Dieser Tarif besteht aus Sofortbonus (150 EUR), welcher auch ausbezahlt wurde.

Desweiteren beinhaltet dieser Vertrag einen Neukundenbonus von 15%, welcher bei der Endrechnung angerechnet bzw. abgezogen werden sollte.

Bei anderen Anbietern hat dies immer bestens geklappt. Ich wechsel jährlich meinen Anbieter.

Vertrag lief bis 31.01.2018.

Am 16.03.2018 habe ich die Schlussrechnung für den Stromvertrag erhalten.

Der Neukundenbonus von 15% wurde nicht einbezogen.

Heute habe ich ein Telefonat geführt und mir wurde erzählt, dass ich einen Mehrtarifzähler habe und ich deshalb vom Bonus ausgeschlossen bin.

Warum wurde mir der Vertrag (inkl. aller Boni) bei Anschluss bestätigt und nun nach Beendigung verweigert?

Laut Netzbetreiber wird der neue Anbieter immer informiert um welche Zähler etc. es sich handelt! Warum wurde dann mir das dann nicht schriftlich mitgeteilt?

Somit wurde mir die Chance genommen, den Vertrag zu widerrufen und einen anderen Anbieter zu wählen, der mir dann tatsächlich alle Boni auszahlt!

Ich fühle mich über den Tisch gezogen und wurde darüber nicht informiert!

Frechheit!

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Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Erstattung des Neukundenbonus (15%) auf die Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.03.2018 | 18:52
Firmen-Antwort von: Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice

Lieber Kunde,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fuxx Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.03.2018 | 10:51
von Matthias Moeschler | Regelverstoß melden
Sie fragen sich zurecht, warum der Vertrag inkl. Bonus bestätigt und dann doch den Bonus verweigert, weil der Kunde gar nicht hätte beliefert werden dürfen.

Hier ein Gerichtsurteil, dass Ihre Position stärkt: Das LG Köln sieht den Verbraucher unangemessen benachteiligt (i. S.d. § 307 Abs. 1 u. 2 BGB), weil entsprechend Art. 246 EGBGB es die Aufgabe des Versorgers ist, vor Vertragsschluss den Verbraucher aufzuklären, ob er für einen bestimmten Stromliefertarif in Betracht kommt.

Ferner dürfte die Bonuseinschränkung überraschend i. S.d. 305cBGB sein. Für weiterführende Hinweise siehe verbraucherhilfe-stromanbieter.de/neukundenbonus-verweigert-mehrtarifzaehler-doppelzaehler/

18.04.2018 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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