Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 146 Views | 23.03.2018 | 16:03 Uhr
geschrieben von Martin Altenburg

Immergrün Energie (Köln)

Sonderkündigung nicht anerkannt!

Bestell-/Kundennummer: G21608017879

Guten Tag, am 12.03.2018 habe ich nach wiederholter Anfrage meine Gasabrechnung

SCHLAGWORTE

für 2017 erhalten! Hier bemerkte ich eine Erhöhung der Abschlagszahlung von 177€ auf

244€ monatlich. Auf telefonische Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es eine Preiserhöhung

von 3,12 Cent pro KWh auf 6,5 Cent gegeben hat! Das wäre mehr als eine Verdoppelung! Ohne irgendeine Vorankündigung!

Nach telefonischer Reklamation erhielt ich am 13.03.2018 eine Information per Mail über Tarif und Preissystem, datiert auf den 03.08.2017 mit der Ankündigung den Preis per 01.12.2017 auf 4,9 Cent anzuheben?

Am 13.03.18 schrieb ich Immergrün, dass ich die Preiserhöhung ablehne, weil ich keine

Vorabinformation erhalten habe. Ich setze eine Frist zur Bestätigung bis zum 18.03.18

das der alte Preis bis zum Ende der Vertragslaufzeit gültig bleibt. Diese Mail blieb unbeantwortet, woraufhin ich per Einschreiben eine Sonderkündigung abschickte.

Die Sonderkündigung wurde seitens Immergrün am 21.03.2018 abgelehnt, mit der Begründung,

eine entsprechende Kündigung hätte uns vor dem Preisänderungsdatum erreichen müssen!

Sehr witzig!

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Vertraglichen Gaspreis von 3,12Cent bis Vertragsende beibehalten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.03.2018 | 16:03
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Lieber Herr Altenburg,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr immergrün! -Energie Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.03.2018 | 11:58
von Martin Altenburg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sonderkündigung zum 30.04.2018 ist jetzt bestätigt, Preisänderungen sind storniert wurden!
Danke für diese tolle Plattform!




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