Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 382 Views | 23.03.2018 | 20:16 Uhr
geschrieben von Michael Hösl

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Auszahlung des Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 450216

Gem. §40 Abs. 4 EnWG muss innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende die Strom-Endabrechnung erstellt und dem Kunden zugestellt worden sein. Meine Endabrechnung wurde mit Datum 23.02.2018 erstellt, erhalten habe ich sie eine Woche später. Lieferende war am 31.12.17. Auf der Rechnung war vermerkt, dass das Guthaben meinem Konto bereits gutgeschrieben wurde. Mein Guthaben aus dem Abrechnungszeitraum wurde jedoch erst (nach Mahnung) am 09.03. überwiesen. Der vereinbarte Neukundenbonus wurde mir trotz mehrmaliger Mahnung bis heute noch nicht überwiesen. Ich gehe davon aus, dass dies umgehend erfolgt!

Vertrags-Nr. 374448 Re-ID 1 S. 37448-MH. 480001012097Z/418522

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Zahlung Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.03.2018 | 20:16
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Hösl,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Neukundenbonus.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


27.03.2018 | 09:00
von Michael Hösl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Bonus wurde überwiesen.
Es kann aber nicht sein, dass man sich erst beschweren muss, bis man an sein Geld kommt. Die Fa. sollte sich mal überlegen, was sie davon hat, die Zahlungen zu verzögern. Oder hofft sie darauf, dass die Guthaben vergessen werden?




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