Durch CHECK24 Vergleichsportal endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 191 Views | 28.03.2018 | 15:14 Uhr
geschrieben von Arno Kreuer

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Reisebuchung: Zimmerbuchung wird einfach runtergestuft

Zimmerwertminderung von 416,00 € bei Urlaubsbuchung

Die bei der Buchung angegebene Zimmerwahl (Wert vom Hotel genannt: 152,00 €) wird einfach runtergebucht auf (Wert vom Hotel genannt: 120,00 €) Dies ist bei 13 gebuchten Tagen schon eine Frechheit. Auf meine 3. Mail kommt dann der Satz: Nach eingehender Prüfung Ihrer Buchung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Sie nicht das Doppelzimmer "Schöne Tieden", sondern "Kranichflug" gebucht haben.

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Gerne können wir bei TUI eine Umbuchung auf das Zimmer " Schöne Tieden" anfragen. Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie weiter verfahren möchten. Ich habe Check 24 in meiner Beschwerdemail deutlich die Ausschnitte des Buchungsvorgangs beigelegt. Darauf wird nicht eingegangen sondern mit der Lüge geantwortet ich hätte dies nicht gebucht! Hier wird wohl ein guter Anwalt benötigt.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Das Zimmer wie in der Buchung beschrieben bzw. mit Name genannt


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.03.2018 | 17:36
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

wir bedanken uns für Ihre Nachricht und der Möglichkeit zur Stellungnahme.

Ihren Unmut können wir nachvollziehen.

Da Ihre Kundenzufriedenheit im Fokus unseres Handelns steht, veranlassen wir eine erneute Prüfung Ihres Anliegens. Hierzu senden wir Ihnen eine separate E-Mail. Bitte überprüfen Sie daher Ihr E-Mail-Postfach.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (7)


28.03.2018 | 19:20
von Arno Kreuer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Angabe von Check 24 beruft sich auf den oberen Buchungstext, dort steht Zimmertyp Typ 1.
Meine Beanstandung ist das direkt über dem letzten Buchungsabschnitt die Mitteilung des Veranstalters kommt mit genauer (nicht wie oben!) Zimmerbeschreibung (welche ich ja nicht gebucht haben soll!) : Die Doppelzimmer Schöne Tieden (DZX4) bestehen aus einem Raum usw. . Ja warum schreibt man dies dann in die Buchung wenn es nicht mein Zimmer werden soll. Die verstehe ich als grobe Täuschung.


31.03.2018 | 19:28
von Arno Kreuer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider wurde auch bei einem Telefonat nur die unterschiedliche Sichtweise argumentiert. Es sieht nicht nach einem einlenken aus. Nun habe ich eine Vermittlung eingeschaltet. Weitere Schritte mache ich von deren Urteil abhängig.


04.04.2018 | 16:47
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung und bitten eingangs zu entschuldigen, dass wir Ihnen hierauf erst heute erneut antworten.

Nachdem wir mit Ihnen am 30.03. telefonisch Kontakt aufgenommen hatten und uns noch immer seitens Ihres Reiseveranstalters keine Stellungnahme vorliegt, bitten wir Sie weiterhin um etwas Geduld.

Eine Rückmeldung erfolgt per direkter E-Mail an Sie.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team



07.04.2018 | 18:24
von Arno Kreuer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Check24 wartet auf Stellungnahme TUI.


15.04.2018 | 10:05
von Arno Kreuer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider weder von TUI noch von der Schlichtungsstelle eine Reaktion.


06.05.2018 | 11:36
von Arno Kreuer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte noch auf Nachricht. Der Schlichter hat sich mit check24 in Verbindung gesetzt. Nun warten wir auf deren Antwort.: Wir haben Ihren Fall geprüft, uns an check24 Vergleichsportal Reise GmbH gewandt und das Unternehmen zur Stellungnahme aufgefordert. Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
www.online-schlichter.de


22.05.2018 | 19:30
von Arno Kreuer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist seitens des Schlichters wohl die Formulierung während der Buchung: Zitat: . nicht komplett einwandfrei und in ihrer konkreten Formulierung nicht ideal gewesen … Zitat Ende. Aber letztendlich ist dies wohl nicht als Täuschung einzustufen. Ich sehe das anders, aber so sind Meinungen! Alles Gute




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