gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)
Falsche Abrechnung. Streitigkeit seit 4 Jahren
Vor diesem Unternehmen ist nur eindringlich zu warnen:
Ursprünglich vereinbarte und schriftlich bestätigte Konditionen werden ignoriert und einfach ein höherer Preis abgerechnet.
Lediglich ein kleiner Betrag für das erste Jahr wurde erstattet – bzw. verrechnet mit der unberechtigten Forderung des Jahres danach. Jedenfalls sind kWh Preise und Grundgebühren teils über 100% höher abgerechnet als schriftlich vereinbart. Eine Preiserhöhung ist weder zugegangen noch wurde ein Nachweis über die Absendung erbracht – wobei sowieso Preisgarantien vereinbart waren.
Eine Zählerkontrolle wird vom Anbieter verhindert.
Der Anbieter unterstellt einen mehr als doppelt so hohen Verbrauch als im Vorjahr.
Der Anbieter versucht vorzubringen, dass die Regelung nach GasGVV bzgl. des Einbehaltungsrecht des Geldes bei massiv abweichenden Verbrauch zum Vorjahr nicht gelten würden. Ironischerweise steht diese Regelung nahezu 1:1 vom Gesetz kopiert in den eigenen AGB’s.
Beim Anbieter wurde mehrfach eine Gaszähler Kontrolle eingefordert, sogar anwaltlich. Dies wird ignoriert. Nun behauptet der Anbieter, dass der Zähler verschrottet sei. Aus dem E-Mail Verkehr und Schriftsätzen ergibt sich, dass der Zähler aber erst über 14 Monate nach Forderung der Zählerkontrolle verschrottet wurde.
Gefordert wurde die Kontrolle u. a. schon am 02.11.2014 am 14.07.2015 wurde nochmals anwaltlich hierauf gedrängt. Es wurde behauptet, dass der Zähler aber schon verschrottet sei.
Dies war gelogen. Tatsächlich wurde der Zähler erst 2016 verschrottet. Dies ergibt sich aus dem Schreiben des Netzbetreibers!
Nun möchte der Anbieter das Geld – mit Begründung – Zähler ist ja verschrottet und keine Kontrolle möglich.
Abgerechnet wird auch noch nach Auszug und Kündigung an der Versorgungsstelle.
Monate nach Kündigung und Auszug wurde abgerechnet anstatt sich an den Nachmieter mit der Forderung zu richten.
Anbieter versucht jede Schwäche auszunutzen, um seine Forderungen, die vom Vertrag abweichen, durchzusetzen.
Dass der betroffene Vertragspartner zwischenzeitlich auf der Intensivstation liegt, interessiert nicht – man versucht lieber 5 Jahre nach Ausstellung der falschen Rechnung noch mehr Druck zu machen. Einfach nur unfassbar.
Gas.de ist offenkundig an keiner gütlichen außergerichtlichen Lösung interessiert, sondern eher daran, dass die Sache vor dem BGH landet.
Zu beachten ist dabei – die Rechnung, um die es hier geht, ist von 2013(!).
27.03.2018 | 09:54
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
das Zahlungsverweigerungsrecht ist in den eigenen AGB unter § 17 Abs. 1 Zif. 2 festgeschrieben:
Es besteht solange ein zahlungsverweigerungsrecht, bis durch Nachprüfung des Zählers bewiesen ist, dass dieser korrekt gelaufen ist. Im Vorjahr war der Verbrauch 8000 kWh. Im Folgejahr in einem Zeitraum von nur 300 Tagen soll der Verbrauch über 19000 kWh gewesen sein!
Dennoch verweigerte der Anbieter eine Zählerkontrolle - solange bis der Zähler verschrottet war. Auch eine Art mit "Kunden" umzugehen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst
Gas.de ist ein Gasversorger. Für den Zähler ist aber der sog. "Meßstellenbetreiber" zuständig, das sind in der Regel die zuständigen Stadtwerke. Die sind Eigentümer des Zählers, die protokollieren auch den Verbrauch, die müssen auch den Endstand eines ausgebauten Zählers protokollieren. Ich würde mir nie einen Zähler ausbauen lassen, ohne daß ich ein Photo mit lesbarem Endstand gemacht hätte (am besten mit einer Tageszeitung dabei).
Den Endstand hat der Meßstellenbetreiber aber offensichtlich mitgeteilt.
Wo ist denn nun das Problem?
Eine Forderung aus 2013 sollte mittlerweile doch verjährt sein.