Durch Otto (GmbH KG) gelöste Beschwerde. | 641 Views | 25.03.2018 | 17:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7303917

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Keine Rücknahme von Alt-TV

Bestell-/Kundennummer: Kundennr.: 6177555, Ticketnummer bei Otto: DE33-81149177

Otto ignoriert das ElektroG in der Novellierung von Oktober 2015 und verweigert Rücknahme des Altgerätes nach Neukauf bei Otto.

Am 17.03.2018 bestellte ich bei Otto einen neuen TV von Samsung und die Abholung zur Rücknahme eines alten Röhren-TV. Otto weigert sich nun die Abholung mit der Ausrede, dass der TV ja nicht mit einer Spedition, sondern mit Hermes geliefert worden wäre und Hermes diesen Dienst nicht anbiete (immerhin ein Unternehmen der Ottogroup). Auch nach einer nachdrücklichen E-Mail meinerseits will Otto den TV nicht abholen lassen, sondern verweist mich auf die städtische Entsorgung. Diese verlangt jedoch, dass ich das Gerät vor das Haus auf die Straße stelle, was mir wegen meiner Behinderung schlicht unmöglich ist. Auch darauf habe ich Otto hingewiesen. Zumindest hat sich Otto für das unverschämte Verhalten der Servicemitarbeiterin am Telefon in einer E-Mail entschuldigt. Daher gehe ich darauf hier auch nicht weiter ein.

SCHLAGWORTE

Laut ElektroG in der Novellierung vom 20.10.2015 ist auch der Onlinehandel verpflichtet bei Neukauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes unabhängig von der Größe, ein altes artgleiches (also bei neuem TV den alten TV usw.) Gerät zur fachgerechten Entsorgung zurückzunehmen (sogenannte 1:1 Rücknahme) und die fachgerechte Entsorgung zu übernehmen.

Alleine, dass man nur für die Einhaltung der Gesetze ein derartiges Fass aufmachen und herumstreiten muss, rechtfertigt m. E. eine öffentlikche Beschwerde - auch wenn der Kundenservice noch in Mailkontakt mit mir ist. Vielleicht hilft es ja, dass Kunden von Otto künftig sich nicht mehr für die Einhaltung der Altgeräterücknahme und Einhaltung des ElektroG herumstreiten müssen, sondern dies auch bei Otto zur Selbstverständlichkeit wird. Immerhin tritt mit August 2018 die neue, noch strengere Gesetzgebung zur Rücknahme von Altgeräten in Kraft.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Unmittelbare Abholung des Altgerätes und fachgerechte Entsorgung ohne weiteres hin und her.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (8)


27.03.2018 | 16:09
von ReclaBoxler-7303917 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz vollmundigem Angebot im Onlineshop, Altgeräte zur Entsorgung abzuholen (Fernseher werden sogar explizit genannt) und meiner Info über meine Gehbehinderung per Mail, erwartet OTTO allen Ernstes, dass ich den alten Röhrenfernseher mit knapp 20Kg fachgerecht verpacke und zum nächsten DHL-Shop schleppe. OTTO würde mir per Mail einen Retourenaufkleber zusenden. Das versteht OTTO also unter zumutbar. Ich empfinde das eher als Verhöhnung von Behinderten.


27.03.2018 | 17:16
von ReclaBoxler-7303917 | Regelverstoß melden
Ach, dass man seine Behinderung öffentlich nennt, ist als die Mitleidsnummer? Ist es wieder also so weit, dass man als Behinderter sich wieder blöde Sprüche anhören muss? Behinderte sollen wohl wieder am Besten aus dem sichtbaren Bereich der Welt verschwinden und sich still im Kämmerchen verstecken. Das letzte Wahlergebnis und der Erfolg von AfD und Pegida sprechen unmissverständlich eine entsprechende Sprache. Klar hinter der Anonymität des Internets kann man leicht blöde Sprüche klopfen. Ich wünsche Ihnen, Peter 1325, ewige Gesundheit und dass sie niemals unter einer körperlichen Einschränkung zu leiden haben und dann ebenso dermaßen blöd angemacht werden.

Warum soll ich eine Bestellung Stornieren? Mit der gelieferten Ware bin ich durchaus zufrieden. Auch sind Sie, Peter 1325, offensichtlich mit der aktuellen Rechtslage nicht vertraut. Seit der Novellierung des ElektroG vom 20.10.2015 sind auch Onlinehändler mit einer Lagerfläche über 400qm zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Und ab August 2018 gilt dann eine noch viel strengere Gesetzgebung. Aber anscheinend hat sich ein großer Teil der Gesellschaft damit abgefunden, dass Großkonzerne tun was sie wollen und die Kunden sich alles gefallen lassen. Wer sich beschwert, muss sich auch noch blöd anmachen lassen. Gesetze? Wen interessieren sie.

Übrigens: Otto hat die von mir bestellte Abholung noch nicht storniert, sondern stellt mir die 14,-- Euro sogar in Rechnung und belastet damit mein Kundenkonto.

27.03.2018 | 19:58
von ReclaBoxler-7303917 | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter1325:
Ich muss Ihnen leider widersprechen. Zitat aus dem derzeit gültigen ElektroG: §7 Absatz 1:. Ort der Abgabe im Sinne von Satz 1 Nummer 1 ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe (Anm.: des Neugerätes) erfolgt. Der Endnutzer hat dem Vertreiber beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro- und Elektronikgerät seine Absicht mitzuteilen, bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückzugeben. Absatz 2: ". Die Rücknahme im Fall eines solchen Vertriebs ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. " Ende des Zitats.

Bei einem Röhrenfernseher mit einem Gewicht von rund 20kg (vielleicht sogar mehr, ich habe das Ding logischerweise nicht gewogen) kommt da wohl nur die Abholung infrage. Zumal das Gerät zu Hause ausgeliefert wurde und ich den Wunsch der Rückgabe des alten Gerätes bei der Bestellung ausdrücklich kundgetan habe. Eine Entschädigung für die Abholung ist dabei zulässig. Von einer versandfertiger Verpackung und dann auch noch zum nächsten Paketshop schleppen kann da wohl erst recht keine Rede sein. Das ist sowohl aufgrund des Abmessungen als auch des Gewichts nicht zumutbar. Auch mehrere (gesunde) Bekannte in meinem Umfeld bezeichneten den Vorschlag von OTTO auf Nachfrage von mir schlicht als unzumutbar.

27.03.2018 | 20:42
von ReclaBoxler-7303917 | Regelverstoß melden
Haben Sie auch eine Quelle für die Behauptung, bis 31kg wäre zumutbar? Das würde ich dann schon gerne genauer nachlesen. Ich meine damit etwa ein Gerichtsurteil oder ähnliches. Denn im Gesetz kann ich dazu nichts finden. Und immerhin handelt es sich ggf. um eine Ordnungswidrigkeit, die m. W. sogar mit bis zu 100.00 Euro bedroht wird.

Nur weil "die meisten" (was sind "die meisten"?) Onlineshops etwas auf eine gewisse Art und Weise handhaben, heißt es noch lange nicht, dass sie damit auch im Recht sind. Von Kundenorientierung mal ganz zu schweigen.

Und sollte die Beschwerde auch verpuffen, OTTO ist mindestens zwei langjährige Kunden los. Der örtliche Fachhandel hat nämlich überhaupt kein Problem damit, Altgeräte beim Kunden abzuholen. Sogar die An- und Verkauf Läden (sprich Gebrauchtgerätehändler) bekomme das zumindest hier bei mir als ganz selbstverständlich hin. Ich werde jedenfalls wieder beim örtlichen Fachhandel kaufen. Billig ist eben doch nicht alles und Geiz ist alles andere als geil.

28.03.2018 | 03:01
von ReclaBoxler-7303917 | Regelverstoß melden
Ist schon klar, jeder hat dies und das. Natürlich halten Sie auch fachgerechte Verpackung für jedes Gerät, das Sie im Haus stehen haben im Haus. Schön, dass Sie wissen, was andere haben oder nicht haben. Oder wollten Sie sich als Verpacker (mit dem nötigen Verpackungsmaterial), Träger und Taxidienst anbieten? Ich würde Ihnen sogar eine Tasse guten Kaffee servieren. Wenn nicht, wäre es angebrachter, solch besserwisserischen Ratschläge zu sparen. Vielleicht sollten Sie erst einmal den Gesetzestext lesen, bevor Sie da irgendwelche Maßstäbe aufstellen. Dort steht nichts davon, dass die Transportbedienungen eines bestimmten Unternehmens ausschlaggebend wären. Schon gar nichts steht dort, dass man als Kunde eine entsprechende Verpackung haben muss. OTTO wusste vor der Auslieferung, dass ein entsprechendes Altgerät zur Entsorgung mitzunehmen ist.

28.03.2018 | 13:31
von ReclaBoxler-7303917 | Regelverstoß melden
Die Vorstellungen eines Konzerns sind das Eine, der Wille des Gesetzgebers sind das Andere. Was gerade Konzerne von Gesetzen halten lässt sich regelmäßig in den Medien verfolgen. Der Wille des Gesetzgebers, sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene, und somit der Sinn des ElektroG ist es, gerade die Händler und Hersteller als Verursacher in die Pflicht zu nehmen und die öffentliche Abfallwirtschaft und damit die Allgemeinheit zu entlasten. Deshalb tritt mit August 2018 auch eine Verwschärfung des ElektroG in Kraft.

Ich finde es schon interessant, wie sehr hier auf die Interessen des Unternehmens und wie wenig auf die Gesetzgebung eingegangen wird. Und nein, der Weg des geringsten Widerstandes ist nicht immer der richtige Weg. Denn dann können wird uns jegliche Gesetzgebung sparen und uns ausschließlich den ökonomischen Interessen der Konzerne unterwerfen.

28.03.2018 | 13:32
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


03.04.2018 | 18:42
von ReclaBoxler-7303917 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.04.2018 | 22:02
von ReclaBoxler-7303917 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach vielen unerfreulichen Mails, habe ich mich letzte Woche in einem Schreiben an den Vorstand von OTTO gewandt. Plötzlich ging alles ganz schnell und unkompliziert. Heute morgens wurde das Altgeraet von Hermes zur Entsorgung abgeholt. Trotzdem werde ich künftig wieder verstärkt im lokalen Einzelhandel kaufen. Billig ist halt doch nicht alles.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!