Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 592 Views | 05.04.2018 | 15:06 Uhr
geschrieben von Thomas Goltz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Endabrechnung nach Belieferung

Bestell-/Kundennummer: 417139

Auch nach 3. Anruf und hoher Warteschleifenzeit keine Aussicht auf Schlussrechnung

Nach ordnungsgemäßer Kündigung des Belieferungsvertrages mit der Vertragsnummer 342614 zum 31.12.2017 und Übermittlung des Zählerstandes am 31.12.2017 fehlt bis zum heutigen Tage die Endabrechnung und somit auch die Auszahlung des Neukundenbonus.

Auch der 3. Versuch telefonisch eine Schlussrechnung anzufordern, verlief im Sande.

Ich hatte bei der Hotline Mitarbeiter, die sehr schlechtes Deutsch sprechen und kaum verständlich sind!

Nach allen 3 Telefonaten wurde mir versichert mein Anliegen mit "hoher Priorität" zu bearbeiten.

Verbrauch:

4208 kW/h x 0,2344 € = 986,36 € zuzüglich 12 x 10,- € Grundpreis = 1106,36 €

Abschlagszahlung 12 x 86,- € = 1032,- €

Neukundenbonus 15% des Gesamtumsatzes = 165,95 €

Auszahlungsbetrag:

Gesamtumsatz abzüglich geleisteter Zahlungen inkl. Neukundenbonus

1106,36 - (1032,00 € + 165,95 €) = 91,59 € (wenn ich mich nicht verrechnet habe.)

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 91,59 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.04.2018 | 15:32
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Goltz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


06.04.2018 | 12:10
von ReclaBoxler-4171301 | Regelverstoß melden
Gleiches Antwortschreiben wie bei mir!

Keine Lösung in Sicht.

Wie soll man nur weiter vorgehen?

07.04.2018 | 05:17
von Jaroslav Toncar | Regelverstoß melden
EINEN RAT ----

. Gemäß Art. 13 Abs. 1 der EU-Verbraucherrechterichtlinie ist ein Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Zahlungen des Verbrauchers ab Widerruf der Leistung binnen 14 Tagen zurück zu überweisen.
-- laut §§ 357 Abs. 1 S. 2, 286 Abs. 3 BGB im Schuldnerverzug.

Gruß Jerry

08.04.2018 | 17:37
von Thomas Goltz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bisher keine andere Reaktion von BEV als dieses Standardschreiben hier bei Reclabox. Ich habe auf Anraten des Teams die Schlichtungsstelle eingeschaltet und einen Hinweis beim Verbrauerschutz abgegeben!


10.04.2018 | 21:01
von Thomas Goltz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Endabrechnug heute erhalten, jedoch ohne Abzug des Neukundenbonus.
Per Email Widerspruch zu der Abrechnung eingelegt!


18.04.2018 | 06:23
von Thomas Goltz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Endabrechnung erhalten.
Neukundenbonus wurde ausgezahlt!
Vielen Dank an Reclabox für die Unterstützung




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