Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 2141 Views | 09.04.2018 | 17:34 Uhr
geschrieben von Jürgen Lang

voxenergie GmbH (Berlin)

Unberechtigter Anruf mit nicht rechtmäßigem Vertragsabschluß?

Bestell-/Kundennummer: AFT-VOX-003300604/8790201200

Mir wurde dieser angebliche Vertrag von Voxenergie untergejubelt, wie vielen anderen anscheinend auch.

SCHLAGWORTE

Der Zusendung eines Strompreisvergleiches stimmte ich telefonisch zu. Auf meine Nachfrage wurde mir bestätigt das ein Vertrag nur mit meiner Unterschrift und dem ausgefüllten Stammdatenblatt zustande kommt.

Dies war offensichtlich eine Lüge.

Anstelle von Informationsmaterial erhielt ich von meinem bisherigen Versorger die Bestätigung der Kündigung durch Voxenergie.

Mein Vertrag bei meinem ehemaligen Anbieter wurde ohne mein Einverständnis gekündigt!

Auf meine Nachfrage wurde mir bestätigt das nur mit einem von mir zurückgesendetem Stammdatenblatt ein Vertrag zustande kommt. Dieser Teil des Gesprächs wurde aber bestimmt nicht aufgenommen!

Einen Vertrag von Voxenergie GmbH hab ich nie schriftlich bestätigt und eine schriftliche Widerrufsbelehrung habe ich nie von der Voxenergie GmbH erhalten! Lediglich ein Schreiben mit der Bitte das Stammdatenblatt ausgefüllt zurückzusenden. Was ich nicht gemacht habe und auch nicht vorhabe zu machen. Die Aussage die Wiederspruchsfrist sei abgelaufen wird von mir nicht angenommen.

Daher beträgt die Widerspruchsfrist 1 Jahr und 14 Tage.

Den gegenteiligen Beweis muss die Voxenergie GmbH erbringen.

Auf mein Einschreiben daß sie am 05.03.18 erhalten haben, in dem ich die Rückabwicklung fordere und den Zugriff auf mein Ihnen nicht bekanntes Konto untersage (da ich Ihnen keinerlei Kontodaten gegeben habe), wurde am 21.03.18 geantwortet, daß ich nicht mehr an dem Sicheren Lastschriftverfahren teilnehmen möchte.

Ich stellte am 06.03.18 fest, daß Sie ohne ein SEPA Lastschriftmandat die Frechheit besessen haben vom Konto meiner Ehefrau abzubuchen.

Punkt 1. Keine Vollmacht, was einem Betrug gleichzusetzen ist.

Punkt 2. Das Konto gehört ausschließlich meiner Ehefrau.

Ich möchte wissen woher Sie die Kontodaten meiner Frau haben und wer oder was Sie dazu befugt hat hier abzubuchen. Wir waren es auf jedenfall nicht!

Die Rückabwicklung wurde gekonnt Ignoriert.

Ich fordere Sie hier also nochmals auf, eine Rückabwicklung des Vertrages vorzunehmen.

Was die nicht berechtigte Buchung vom Konto meiner Ehefrau betrifft werde ich mich mit meinem Anwalt beraten und gegebenfalls rechtliche Schritte einleiten, genauso werde ich mich an die Bundesnetzagentur wenden.

Ich untersage der Voxenergie GmbH weitere Telefonanrufe und fordere Sie auf, meine Daten zu löschen.

Für entstandene Stromkosten erwarte ich eine schriftliche Rechnung die nach sorgfältiger Prüfung von mir beglichen wird.

Hiermit wiederspreche ich diesem Vertrag und fordere von Voxenergie die Rückabwicklung des selben und eine Wiederanmeldung bei meinem ehemaligen Energieversorger. In diesem Fall, der SWU Schwaben.

Bei einem solchen Geschäftsverhalten wundert es mich nicht so viele Beschwerden zu finden.

Wer möchte schon Kunde von so einer Firma sein.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Rückabwicklung und Aufhebung des Vertrages sowie die Wiederanmeldung bei meinem Ehemaligen Energieversorger


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.04.2018 | 07:43
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Lang,

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde teilen wir Ihnen mit, dass Sie uns am 15.12.2017 fernmündlich beauftragt haben, Ihnen unseren Stromtarif vox eco free turbo einzurichten. In dem Gespräch ging es nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den verbindlichen Abschluss eines Vertrages. Dazu liegt uns auch eine Willenserklärung per SMS Ihrerseits vor. Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 20.12.2017 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Eine Rücksendung der Auftragsbestätigung können wir bislang nicht verzeichnen. Bei Unzustellbarkeit hätten wir diese, wie sonst auch, durch die Post zurückerhalten. Somit dürfen wir davon ausgehen, dass Sie die Unterlagen ordnungsgemäß erhalten haben.

Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande; ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.

Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.

Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass die Kontodaten von Ihnen persönlich während des Gesprächs am 15.12.2017 mitgeteilt wurden, und Sie erklärten sich ausdrücklich damit einverstanden, dass voxenergie die anfallenden Rechnungsbeträge von diesem Konto abbucht. Dies kann mittels der hier vorliegenden Tonbandaufzeichnung, die mit Ihrem Einverständnis gefertigt wurde, auch entsprechend nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie am 26.01.2018 eine Laufzeitverlängerung Ihres Tarifes abgeschlossen und dazu ein Bestätigungsschreiben vom 30.01.2018 erhalten haben. Auch dieses Schreiben kam nicht postretour.

Rein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werden wir Ihren Vertrag zum nächstmöglichen Termin - voraussichtlich zum 25.04.2018 - beenden. Dies muss jedoch noch durch den zuständigen Netzbetreiber bestätigt werden.

Die Schlussrechnung erfolgt, sobald der Endzählerstand vom Netzbetreiber übermittelt wurde.

Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.05.2018 | 14:17
von H. Carmaker | Regelverstoß melden
Leider ist es Gang und Gäbe, Vertragsabschlüsse fernmündlich so abzuschließen, wie hier geschildert. Es wird lapidar gefragt: "Darf ich Ihnen Unterlagen zusenden? " und wenn man "Ja" sagt, so wird der alte vertrag gekündigt und das Unternehmen beantragt, den Strom ab nun dort liefern zu können.
Ich arbeite in der Telefonie und habe täglich zig Anrufe von Kunden, die mit derartiger Telefonmasche zum "Abschluss" gebracht werden. Es findet definitiv keine Willensäußerung statt, dass man den Strom von dort beziehen möchte, lediglich der Wunsch, Unterlagen zu erhalten.
Das Antwortschreiben von VOX Energie liest sich in diesem Zuge wie ein schlechter Witz. Denn die Anbieter wissen natürlich genau, mit welcher Art von Telefonie in ihrem Namen Kunden bearbeitet werden.
Kunden müssen sich aber auch einen Schuh anziehen, denn sie haben ja Daten an den Anrufer gegeben, die diesem überhaupt eine Kündigung ermöglichen. Also eine Zählernummer oder gar eine Kunden/Vertrags-Nummer des bisherigen Anbieters.

27.05.2018 | 17:55
von Jürgen Lang gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde erfolgreich Gelöst.




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