Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)
Auszahlungsverweigerung Sofortbonus
Sehr geehrte Damen und Herren,
der vertraglich vereinbarte Sofortbonus hätte spätestens 90 Tage ab Stromlieferbeginn ausgezahlt werden müssen.
Auch nach mehrmaliger Nachfrage wurde darauf nicht eingegangen.
In meiner Beschwerde-E-Mail vom 28.03 + 04.03 habe ich Sie aufgefordert, den Sofortbonus auszuzahlen. Sie haben darauf nicht reagiert. Ich möchte Ihnen eine letzte Chance geben, den Sofortbonus auszuzahlen. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 11.04.2018
Andernfalls werde ich andere Schritte in Erwägung ziehen müssen.
Seit Vertragsbeginn habe ich nur Probleme.
Einzugsermächtigungen werden ständig nicht eingelöst und grenzt schon an Annahmeverweigerung und kurz darauf erhält man Post vom Inkasso.
06.04.2018 | 16:09
Abteilung: Leitung Kundenservice
Lieber Herr Flörcke,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fuxx-Die Sparenergie-Team
. Gemäß Art. 13 Abs. 1 der EU-Verbraucherrechterichtlinie ist ein Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Zahlungen des Verbrauchers ab Widerruf der Leistung binnen 14 Tagen zurück zu überweisen.
-- laut §§ 357 Abs. 1 S. 2, 286 Abs. 3 BGB im Schuldnerverzug.
Gruß Jerry