STROGON GmbH (Bonn)
Verweigerung des Neukundenbonus!
Bestell-/Kundennummer: 40421618352
Vor gut einem Jahr habe ich einen Stromliefervertrag abgeschlossen, den ich nun gekündigt habe. Die Firma Strogon verweigert mir den vertraglich vereinbarten Bonus in Höhe von 15%, circa 120 Euro, da ich eine Photovoltaikanlage betreibe. Dies steht zwar in den AGB, allerdings halte ich das für nicht rechtens weil: - die Strogon den Sachverhalt bei Vertragsschluss hätte abfragen müssen; - die Strogon angibt, bei Vorliegen dieses Sachverhaltes überhaupt keine Belieferung durchzuführen; - diese Tatsache keinerlei Einfluss auf die Vertragsbeziehung mit der Strogon hat, die Abrechnung der PV Anlage läuft ausschließlich über den Grundversorger und auch die angegebene Abnahmemenge stimmt nahezu mit meiner Prognose gegenüber Strogon überein. Es könnte daher die Vermutung aufkommen, dass hier der meines Erachtens unsinnige Passus, der keinen Einfluss auf die Vertragsbeziehung hat, ausschließlich genutzt wird, um die Bonuszahlung zu verweigern.
. Gemäß Art. 13 Abs. 1 der EU-Verbraucherrechterichtlinie ist ein Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Zahlungen des Verbrauchers ab Widerruf der Leistung binnen 14 Tagen zurück zu überweisen.
-- laut §§ 357 Abs. 1 S. 2, 286 Abs. 3 BGB im Schuldnerverzug.
Gruß Jerry
verbraucherhilfe-stromanbieter.de/neukundenbonus-verweigert-photovoltaikanlage/
Beschwerde ist gelöst