Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 252 Views | 08.04.2018 | 15:14 Uhr
geschrieben von Markus S-R

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Check 24 zahlt Cashback nach mehrmaliger Aufforderung nicht aus

Bestell-/Kundennummer: 22762377

Ab 14.11.2017 habe ich über CHECK24 einen Congstar Vertrag abgeschlossen (CHECK-24 Auftragsnummer 22762377). Hierfür wurde von CHECK24 ein Cashback zugesichert.

SCHLAGWORTE

Als Nachweis darüber, dass der Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist, sollte die erste Congstar Rechnung an CHECK24 weitergeleitet werden; diese habe ich wie vereinbart an CHECK24 gemailt.

Daraufhin erhielt ich erst am 14.03.18 als Antwort:

".

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen den Cashback bisher nicht auszahlen konnten.
Leider haben wir bis zum heutigen Zeitpunkt Ihren Auftrag nicht bestätigt bekommen.

Die Bestätigung durch den Anbieter ist allerdings Voraussetzung für die Auszahlung des Cashbacks. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf die Rückmeldung des Anbieters warten müssen.

Wir haben Ihren Auftrag aber bereits reklamiert und erwarten in Kürze Feedback. Sobald wir eine Rückmeldung von Ihrem Anbieter erhalten haben, informieren wir Sie unverzüglich.

In der Zwischenzeit bitten wir Sie noch um etwas Geduld. "

Die ohnehin völlig übertriebene Prüfung von 16 Wochen ist schon seit über einem Monat verstrichen - habe mehrmals angerufen und wurde darauf hingewiesen, dass die Hände gebunden sind, solange Congstar nicht zustimmt. Nachdem ich mich bei Congstar gemeldet habe vor ein paar Wochen wurde mir versichert, dass alle Dokumente bereits direkt nach Vertragsabschluss im November 2017 an Check 24 geschickt wurden und damit freigegeben wurden.

Alle Rechnungen wurden von mir pünktlich beglichen.

Es ist eine absolute Dreistigkeit, wie sich hier im großen Maßstab Liquiditäts- und Zinsvorteile seitens Check 24 erschlichen werden - die genannten Fälle haben nach Recherche System und bedeuten für mich nie wieder Check 24 sowie die Einleitung rechtlicher Schritte - sollte nicht schleunigst reagiert werden.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Sofortige Überweisung des CashBacks


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.04.2018 | 10:26
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Markus S-R,

wir haben gute Neuigkeiten für Sie. Inzwischen liegt uns die positive Rückmeldung durch Ihren Anbieter vor. Ihr Cashback wird mit dem nächsten Zahlungslauf auf die bei Bestellung angegebene Bankverbindung ausbezahlt. Sie erhalten eine separate E-Mail, sobald die Auszahlung angewiesen wird.

Vielen Dank für Ihre Geduld und einen guten Start in die Woche!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.04.2018 | 10:31
von Markus S-R gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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