BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Mehrfach versuchte Schlussabrechnung ohne korrektes Endergebnis
Bestell-/Kundennummer: 199991
An: kundenservicebev-energie.de
Betreff: Vertragsnummer: 148825 / Kd-Nr.: 199991 / Mein Telefonat mit Ihrer Hotline vom 13.03.18
Sehr geehrte Damen und Herren,
da auch bei meinem Telefonat vom 13.03.18 keine Klärung des Vorgangs zu meiner Zufriedenheit stattfand, werde ich den anscheinend niemals enden wollenden Fall nochmals aufrollen und fange mal ganz vorne an:
Ich war Kunde bei der BEV vom 01.02.2016 - 31.05.2017
Meine Vertragsnummer: 148825
Meine Kundennummer: 199991
Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis 19,29 Cent / KwH zzgl. 19 % MwSt. = 22,96 Cent / KWh
Vertraglich vereinbarter Grundpreis ohne MwSt. = 2,02 € / Monat = 24,20 € / Jahr und mit MwSt. 2,40 € / Monat = 28,80 € / Jahr
Es geht um folgende Rechnungen vom: 17.03.17, 15.04.17, 02.06.17, 04.08.17, 06.09.17 und nochmals 06.09.17, 02.03.18 und 11.03.18
Die Rechnungs-ID finden Sie sicher in Ihrer EDV.
Hier wäre die korrekte Abrechnung für den Zeitraum 01.02.16 - 31.05.17, die ich ganz einfach anhand der Zählerstände per Excel erstellen konnte ohne dabei Fachkenntnisse wie Sie Sie sicher besitzen, haben zu müssen:
BEV - Abrechnung 01.02.16 - 31.05.17
Zeitraum
kWh
Preis/kWh
Preis Ges.:
01.02.16-31.03.16
492
0,1929
94,92
01.04.16-31.12.16
1919
0,1929
370,26
01.01.17-31.01.17
241
0,1929
46,50
01.02.17-31.05.17
903
0,1929
174,18
3555
685,86
Grundpreis (24,20 € / Jahr / 01.02.16 - 31.05.17)
32,16
Zwischensumme
718,03
zzgl. 19 % MwSt.
136,43
01.02.16-31.05.17 (485 Tage)
854,45
Abschlag (55 € / Monat x 5 Monate)
275,00
Abschlag (60 € / Monat x 11 Monate)
660,00
Meine Vorauszahlungen vom 01.02.16 - 31.05.17
935,00
Mein Guthaben:
80,55
So hätten mir also einfach nur 80,55 € ausgezahlt werden müssen und schon wäre der Fall erledigt gewesen. Nun sind aber weitere Abrechnungen ins Haus geflattert, wobei eine Abrechnung ein Guthaben zu meinen Gunsten in Höhe von 5,79 € ausweist (Rechnungs-ID 1V. 148825-KH. 727000-2113695Z/493788 vom 02.03.18) und eine Abrechnung mit einem Nachzahlungsbetrag in Höhe von 0,84 € (Rechnungs-ID 1 S. 148825-KH. 727000-2113695Z/522949 vom 11.03.18). So dass ich noch ein zusätzliches Restguthaben von 4,95 € auf meinem Kundenkonto befinden sollte.
Damit Ihre Buchhaltung nun besser nachschauen kann, was an Zahlungen bzw. Abbuchungen bereits geflossen sind, hier die genauen Daten:
Gemäß Abrechnung vom 17.03.17 über den Zeitraum 01.02.16 - 31.01.17 wurden mir ein Guthaben von 55,87 € ausgezahlt
Gemäß Abrechnung vom 15.04.17 (Korrektur der Abrechnung vom 17.03.17) über den Zeitraum 01.02.16 - 31.01.17 hatte ich ein Guthaben von 57,29 €. Die sich daraus ergebende Differenz 1,42 € wurden mir am 03.05.17 überwiesen.
Gemäß Abrechnung vom 02.06.17 über den Zeitraum 01.02.17 - 31.05.17 wurde mir der Rechnungsbetrag in Höhe von 4,79 € am 16.06.17 von meinem Konto abgebucht
Gemäß Abrechnung vom 04.08.17 über den Zeitraum 01.02.17 - 31.05.17 wurde mir der Rechnungsbetrag in Höhe von 4,79 € in Rechnung gestellt und mir der Zahlung vom 16.06.17 verrechnet, so dass diese Abrechnung ausgeglichen / beglichen ist.
Soweit ist also das Konto erst mal ausgeglichen gewesen, bis dann plötzlich in der Abrechnung vom 06.09.17 über den Zeitraum 01.02.16 - 30.01.17 eine Forderung in Höhe von 52,50 € auftaucht, die nicht weiter erläutert wird. Dank näheren Hinschauens kann ich den Betrag nun wie folgt nachvollziehen:
Abrechnung vom 17.03.17 = 55,87 € + Differenz aus der Korrektur der Abrechnung vom 17.03.17 vom 15.04.17 = 1,42 € abzgl. Nachzahlung gemäß der Abrechnung vom 02.06 / 04.08.17 = 4,79 € ergibt = 52,50 € zu meinen Gunsten. Bei Ihnen steht aber Forderung, was also eigentlich ein falsch gewählter Begriff ist. Besser wäre gewesen: "Bereits ausgezahltes Guthaben"
Nun ergibt sich aber aus der Korrektur der Abrechnung vom 04.08.17 in der Abrechnung vom 06.09.17 ein neues Guthaben in Höhe von 57,37 €, so dass sich ein Restguthaben in Höhe von 4,87 € ergibt. Dieses hätten Sie an mich auszahlen müssen, jedoch ist dieses nicht geschehen, weil Sie in der
Abrechnung vom 06.09.17 über den Zeitraum 31.01.17 - 31.05.17 von mir 4,88 € als Nachzahlung fordern, womit summa summarum ich noch 1 Cent hätte zahlen müssen. Bei Ihnen weist die Abrechnung aber eine Nachzahlung in Höhe von 0,09 € aus. Wie das sein kann fragen wir vielleicht mal Adam Riese oder einen Einklässler. Der kann das bestimmt besser rechnen als Ihre EDV. Da ich nun dieses Hin und Her satt war, erlaubte ich Ihnen letztmalig den Differenzbetrag in Höhe von 0,09 € von meinem Konto abzubuchen - so geschehen am 28.09.17.
In der Hoffnung nun nie wieder etwas von Ihnen zu hören, erhielt ich zwei weitere Rechnung, die folgende Beträge ausweisen:
Abrechnung vom 02.03.18 über den Zeitraum 01.02.2006 – 31.01.2017 mit einem Guthaben von 5,79 €
Abrechnung vom 11.03.18 über den Zeitraum 01.02.2017 – 31.05.2017 mit einer Nachzahlung von 0,84 €
Nun wurde wiederum wie folgt gerechnet:
Offene Forderung 52,50 € abzgl. 0,09 € Zahlung vom 28.09.17 ergibt eine 52,41 €. Soweit klar. Neues Guthaben laut Abrechnung nun 58,20 €. Somit ergibt sich ein Guthaben wie angegeben in Höhe von 5,79 €. Auf der Abrechnung fehlt aber der Satz, den Sie sonst auf Ihre Abrechnungen schreiben:
„Ihr Guthaben wird Ihrem Konto DE… gutgeschrieben“
Da es sich aber um ein Guthaben handelt könnte man es durchaus mit der Forderung in Höhe von 0,84 € aus der Abrechnung vom 11.03.18 verrechnen, so dass ich noch 4,95 € von Ihnen zu erhalten habe was diese Abrechnungen angeht.
Da ich aber wie bereits geschrieben 80,55 € von Ihnen zu bekommen habe, folgt nun meine korrekte Abrechnung:
Guthaben gemäß korrekter Excel Abrechnung: 80,55 €
Bereits ausgezahltes Guthaben: - 57,29 €
Zwischensumme 1: 23,26 €
Ihre Abbuchungen: 4,88 €
Mein Guthaben: 28,14 €
Diesen betrag überweisen Sie bitte auf das Ihnen vorliegende Konto
12.04.2018 | 15:05
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team