Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 271 Views | 13.04.2018 | 14:16 Uhr
geschrieben von Thorsten Luther

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Vorzeitiges Vertragsende durch Anschluss einer Wärmepumpe

Bestell-/Kundennummer: 436252

Am 23.03.2018 wurde der bisherige Stromzähler gegen einen neuen getauscht und die jeweiligen Zählerstände telefonisch mitgeteilt.

Weiterhin ist eine Wärmepumpe neu angeschlossen worden. Gemäß Nr. 1.2 AGB ist die Belieferung von Wärmepumpen ausgeschlossen.

Auf meine Frage, zu welchem Datum der Vertrag aus v. g. Grund endet, erfolgte bis heute keine Reaktion. Stattdessen wird der monatliche Abschlag weiter abgebucht.

Auf mehrfache telefonische Nachfrage erfolgte keine Antwort. Man hat mir geraten einfach "abzuwarten" oder es wird einfach frech aufgelegt und arrogant ins Telefon gebrüllt.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung des Vertragsende unter Angabe des Enddatums sowie Erstellung der Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.04.2018 | 14:27
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Luther,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


16.04.2018 | 21:00
von Thorsten Luther noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch immer nichts von der BEV gehört. Kundenservice mangelhaft!


19.04.2018 | 11:36
von Thorsten Luther noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe ein Schreiben bekommen, dass ein zukünftiger Anbieter den Vertrag zum 28.02.2019 gekündigt haben will. Das hat ja nun rein gar nichts mit meiner Sonderkündigung zu tun. Hier zeigt sich mal wieder die Inkompetenz der BEV.


20.04.2018 | 22:30
von Thorsten Luther gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine "Sonderkündigung" durch nachträglichen Anschluss einer Wärmepumpe im laufenden Vertrag. Kündigungsfrist entsprechend der Vertragsbedingungen.




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