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726 Views | 12.04.2018 | 10:05 Uhr
geschrieben von Frank Booth
Einschreiben wahrscheinlich schon in der Filiale gestohlen.
Ich habe etwas bei eBay gekauft und da der Käufer auf einer Bargeldsendung bestand, habe ich den Betrag per Einschreiben, was von der Post als besonders sicher beworben wird, verschickt. Ich erhielt einen Beleg mit Sendungsnummer. Seitdem hat sich der Briefstatus nicht geändert. Da das Einschreiben nie in einem Briefzentrum eingescannt wurde, hat er die Filliale scheinbar nie verlassen, d. h. er wurde entweder schon von der Angestellten dort oder von dem Fahrer, der die Briefe abholt, gestohlen. Auf Nachfrage wird man mit sinnlosen Nachforschungsanträgen abgewimmelt.
Ist es sinnvoll Anzeige bei der Polizei zu erstatten, weil es für mich klar ist, dass nur 2 Personen für den Diebstahl in Frage kommen?
Meine Forderung an Deutsche Post AG:
Volle Erstattung und endlich einmal etwas gegen stehlende Angestellte unternehmen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Anzudeuten, dass der/die Filialmitarbeiter (in), oder der Abholer den Brief unterschlagen haben könnte ist hier unzutreffend, da es bis zum Erfassen noch mehrere Stellen in der Prozesskette gibt bis der Brief zum ersten Mal im Briefzentrum erfasst wird.
Eine Anzeige bei der Polizei mit falschen Anschuldigungen kann sich schnell ins Gegenteil umkehren.
Den eigentlichen Fehler haben Sie mit dem Versand von nicht AGB-konformem Inhalt in einem Brief gemacht.
Hier hilft nur der von Ihnen erwähnte Nachforschungsauftrag um den den Verbleib der Sendung aufzuklären.
P. S.: Bei einem E-Bay Verkäufer der auf Barzahlung besteht wäre ich auch sehr vorsichtig.
Man bewirbt ein Produkt nicht als besonders sicher, wenn es in Wahrheit besonders unsicher ist!
Man bewirbt das Einschreiben als besonders sicher, damit die Kunden wichtige Dinge per Einschreiben verschicken und die Angestellten wissen bei welchen Briefen es sich lohnt sie zu öffnen.
Interessante Einstellung. Postangestellte haben also das Recht mein Einschreiben zu öffnen um nachzuschauen ob der Inhalt auch AGB-konform ist. Ist dies nicht der Fall dürfen sie den Inhalt entwenden. Ich Idiot dachte wir hätten in Deutschland ein Grundrecht namens Briefgeheimnis.
Aus dem Kommentar von ReclaBoxler-7469479 ist nichts von einer Berechtigung zum Öffnen von Briefsendungen herauszulesen.
Die AGB-Konformität bezieht sich auf die Ersatzleistung bei Verlust einer Sendung. Hierdurch ist die Deutsche Post bei Verlust nicht verpflichtet einen Ersatz zu leisten.
Weiterhin kann ich mich ReclaBoxler-7469479 dahingehend nur anschließen, das Einschreiben nirgendwo als besonders sicher beworben werden. Beworben wird nur die Nachverfolgung und die dokumentierte Auslieferung ( https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html)
I Allgemeine Produktinformation
Was bietet mir das Einschreiben?
Das EINSCHREIBEN erlaubt Ihnen den besonders sicheren Versand mit dem Nachweis der Zustellung von Briefen, Postkarten und Blindensendungen.
Dabei wird dokumentiert, wann und wo Sie die Sendung eingeliefert haben und wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde.
Beschwerde ist gelöst