Von Höffner beantwortete Beschwerde. | 418 Views | 29.04.2018 | 13:14 Uhr
geschrieben von Kai-Uwe Brunholz

Höffner (Schönefeld)

Wegen Überschreitung der Rückgabefrist keine Rücknahme

Bestell-/Kundennummer: Höffner-Kaufvertrag 3611583

Ein Geburtstagsgeschenk kam aufgrund der Farbe nicht gut an. Obwohl OVP keine Kulanz

Nachdem das Geschenk nicht ankam und leider der Retourenaufkleber für die Pakete 2/3 und 3/3 nicht bei der Sendung war rief ich den Kundenservice an. Die Dame konnte mir nicht direkt halfen, da sie nur ausnahmsweise und aufgrund der vielen Grippekranken im Kundenservice eingesetzt wurde. Sie notierte alles, war sehr freundlich und zuversichtlich, dass das alles keine Problem wird.

BILDER
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3 Bilder

Darauf kam 2 Tage später folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Brunholz, lieben Dank für Ihren Anruf. Allerdings müssen wir Ihren Widerruf ablehnen, da dieser nicht innerhalb der in unseren AGB hinterlegten Widerrufsfrist erfolgte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist keinen Rücktritt vom Kaufvertrag anbieten können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Susann N.

Ich habe daraufhin umgehend reagiert und meine Enttäuschung zum Ausdruck gebracht:

Hallo Frau N.,

das enttäuscht mich sehr. Die Ware ist original verpackt und absolut unbenutzt, es gibt absolut keinen Grund diese nicht zurück zu nehmen.

SCHLAGWORTE

Ich arbeite selber im Einzelhandel und bin daher mit dem Thema bestens vertraut. Ich kann Ihnen sagen, dass sich Kundenservice und Kundenzufriedenheit immer positiv auswirkt.

Vielleicht denken Sie noch einmal darüber nach, ob Kulanz an dieser Stelle nicht sehr angebracht wäre, also Ablehnung.

Mit freundlichen Grüßen

Kai-Uwe Brunholz

2 Tage später kam die erneute Absage:

Sehr geehrter Herr Brunholz, lieben Dank für die Rückmeldung. Jedoch müssen wir uns hier wirklich auf die Vorgaben beziehen, dies ist einfach zulange her, Sie haben die Ware seit Anfang Februar. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Susann N.

Ich habe es dann nochmal versucht:

Werte Frau N.,

das ist einfach nicht korrekt. Natürlich können Sie den Artikel aus Kulanz zurück nehmen. Wenn Sie das nicht tun, so liegt es daran, dass Sie das nicht wollen.

Ich habe Ihnen aktuelle Bilder angehängt, so dass Sie sehen können, dass die Ware original verpackt ist. Sollten Sie bei Ihrer Ablehnung bleiben, so löschen Sie bitte meine Kundennummer aus Ihrem System. Sowohl für den Onlineshop, als auch aus der Filiale in Mannheim Schwetzingen. Es ist leider nicht das erste Mal, dass Kundenservice bei Ihnen nicht oberste Priorität hat.

Beste Grüße,

Kai-Uwe Brunholz

Daruf leider wieder die Absage:

Sehr geehrter Herr Brunholz, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist keinen Rücktritt vom Kaufvertrag anbieten können. Mit freundlichen Grüßen Nicole N.

Aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Ich hättte das sogar nach Schwetzingen gefahren, damit es keine Portokosten verursacht und ich wollte ich nicht das Geld zurück. Ein Gutschein wäre total ok gewesen.

Hier wurde einfach völlig unnötig alles verkehrt gemacht und das oberste Gebot des Einzelhändler "Der Kunde ist König" mit Füßen getreten.

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Meine Forderung an Höffner: Rückgabe außerhalb der Frist und Erstattung des Kaufpreises als Gutschein, oder Barerstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.04.2018 | 13:20
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank. dass Sie sich auf diesem Weg an uns gewendet haben. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Liebe Grüßevom hoeffner.de Team.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (9)


29.04.2018 | 13:20
von Möbel Höffner

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank. dass Sie sich auf diesem Weg an uns gewendet haben. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Liebe Grüßevom hoeffner.de Team.



06.05.2018 | 09:07
von Kai-Uwe Brunholz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Höffner hat bislang nur eine erneute Prüfung angekündigt. Seit dem habe ich aber nichts mehr gehört.


14.05.2018 | 10:26
von Kai-Uwe Brunholz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.05.2018 | 14:18
von Möbel Höffner

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beanstandung haben. Leider müssen wir Ihre Retouren weiterhin ablehnen.

Direkt nach Beanstandung der fehlenden Retourenscheine haben wir Ihnen diese per Mail zugesendet. Die Rücksendung war demnach fristgerecht möglich.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Woche.

Liebe Grüße vom Höffner Team



17.05.2018 | 20:54
von Kai-Uwe Brunholz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch ungelöst und die Antwort ist eine absolute Unverschämtheit. Ich habe keine Mail bekommen. Meine Anfrage nach einer reroute erfolgte ja erst nach Ablauf der Frist. Dieser Kundenservice ist einfach unglaublich.


25.05.2018 | 00:50
von Kai-Uwe Brunholz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Verkäufer hat sich noch immer nicht mit dem Fall auseinander gesetzt.


01.06.2018 | 07:27
von Kai-Uwe Brunholz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.07.2018 | 07:37
von Kai-Uwe Brunholz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.08.2018 | 21:58
von Kai-Uwe Brunholz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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