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188 Views | 13.04.2018 | 12:23 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5572235
Bestell-/Kundennummer: Vetrtrags-Nr. 2897269
- Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf Ihre Antwort-Email. Sie als Energieversorger müssen ein Rechnungsguthaben unverzüglich erstatten. Mit Ihrer Aussage, dass Sie die Auszahlung veranlassen werden und mit Ihrer angeblichen Wartefrist bis zu 14 Tagen auf die Auszahlung unseres Guthabens von 346,01 Euro, sind wir nicht einverstanden.
- Es ist befremdlich und nicht kundenfreundlich, wenn man Sie darauf aufmerksam machen muss,
- Sie kennen die gesetzlichen Richtlinien und sicher auch Gerichtsurteile hierzu.
- Unsere Jahres-Rechnung weist ein Guthaben aus, wir verlangen Ihre sofortige Erstattung, Sie hätten unser Guthaben spätestens mit Ihren folgenden Abschlagen verrechnen können.
- Nach Erhalt Ihrer Jahres-Rechnung stellten wir fest, dass von Ihnen per Lastschriftverfahren bereits dieselben überhöhten Abschläge abgebucht wurden und Sie diese nicht angepasst haben.
- Wir fordern Sie auf, eine Anpassung der künftigen regelmäßigen Abschlags-Zahlungen, korrekte Division auf 12 Monate, vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH:
Unverzügliche Rückerstattung des Guthabens in Höhe von 346,01 Euro.
ofortantwort
16.04.2018 | 13:41
Firmen-Antwort von:
ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten. Ihr Anliegen wird derzeit durch unsere Fachabteilung geprüft. Selbstverständlich werden wir Sie hierzu separat kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Nein, Priogas bzw. ExtraEnergie. umgehende Rückzahlung ist angesagt und nicht wie Sie es mehrfach tun, mit dem Guthaben der Kunden wirtschaften!
Ihre gleichlautenden Antwortschreiben sind unpersönlich, zudem sehe ich eine Absicht dahinter, daß man Sie NUR über das Kundenlogin kontaktieren sollte. Ihre Kunden warten aber anschließend vergeblich auf eine Bestätigungsemail mit der eigenen Anfrage angehängt, auch bei Ihren Antworten fehlen die eigenen Anfragen, das ist nicht nur sehr kundenunfreundlich, sondern das geht auch anders!