BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Trotz mehrfacher Aufforderung immer noch keine Jahresabrechnung
Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr. 71301
Auch wir haben nach mehrmaliger telefonischer und schriftlicher Meldung (per Mail) immer noch keine Abrechnung für 2017 erhalten. Neben einer Nachzahlung wurde auch unser Abschlag von den vereinbarten 53,- € auf 66,- € hochgesetzt und schnellstens abgebucht. Da sind doch Abrechnungen ertellt worden, warum verschickt ihr die nicht an die Kunden, die haben ein Recht darauf das zu prüfen, steht nicht nur im EnWG unter § 40 Abs. 4, sondern auch in Ihren eigenen AGB. In meiner letzten Aufforderung (Brief vom 20.03.2018) gab ich Ihnen eine Frist bis 08.04.2018. Diese ist verstrichen und ich werde mich an die Bundesnetzagentur wenden, wenn Sie mich nicht in den nächsten Tagen kontaktieren.
17.04.2018 | 19:00
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team