Startseite > Handel > Möbelhäuser > Höffner > gelöste Beschwerde-Nr.: 165257
Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 285 Views | 29.04.2018 | 13:14 Uhr
geschrieben von Holger Gabriel

Höffner (Schönefeld)

Dreist: Ignorieren Sachmängel, Lieferzeit steigt von 2 auf 23 Woc

Bestell-/Kundennummer: 1729282

Höffner ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Anbei ein neutral formuliertes Protokoll:

SCHLAGWORTE

7.11.17: Kaufvertrag geschlossen, 2 Wochen Lieferzeit

Terminbuchung zur Lieferung am 20.11.17

16.11.17: Anruf darüber, dass Couch nicht lieferbar. Prognostizierter Termin Anfang Februar (aus 2 Wochen Lieferzeit wurden 12 Wochen)

20.11.17: wurde eine Leihcouch geliefert

9.2.18: Couch wird geliefert, Leihcouch abgeholt. Zwei nicht zueinander passende Teile wurden geliefert (Recamiere rechts, jedoch war das Seitenteil für Couch mit Recamiere links bestimmt), 2 von 3 Kissen fehlten. Couch konnte durch Lösen der Schrauben korrekt zusammengesetzt werden. Abends bei Höffner Barsbüttel vorstellig gewesen und Problem geschildert. Für das korrekte Zusammensetzen wurde ein Warengutschein von 20 Euro versprochen, Kissen sollten vom Lieferanten nachgeliefert werden.

27.2.18: Email über den Verbleib der Kissen blieb unbeantwortet

5.3.18: Weitere Email über den Verbleib blieb unbeantwortet

6.3.18: Ein Warengutschein iHv 50 Euro wurde angeboten

12.3.18: Email mit Info, Kissen sollen in KW12 verschickt werden (also ab 19.3.18)

3.4.18: Fristsetzung via Fax über 14 Tage, da Sachmangel vorliegt und bisher nicht beseitigt werden konnte. Rücktritt vom KV gefordert

18.4.18: Letzter Anruf um über den Verbleib der Kissen informiert zu werden. Keine Kissen vorhanden. Es wurde ein Angebot gemacht, sich zwei Kissen im Möbelhaus aussuchen zu dürfen, bei denen uns man preislich entgegen käme. Mit Nachdruck die Wandlung des KVs gefordert. Es hieß, es würden 10% Stornogebühren anfallen. Deutlich gemacht, dass wir damit nicht einverstanden sind aufgrund eines nicht durch uns verschuldeten Sachmangels.

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Zwischendurch wurden diverse Telefonate geführt, die den Verbleib klären sollten.

Frech ist die Hinhaltetaktik und kein aktives Einlenken seitens Höffners. Dreist einerseits, anstatt der fehlenden Kissen einen Warengutschein iHv 50 Euro zu spendieren (selbst 50 Euro in Bar wären lächerlich) und dann den zweiten Versuch zu wagen es uns anzubieten, zwei Kissen im Haus aussuchen zu dürfen bei denen uns man preislich entgegen käme - wohlgemerkt ist das Fehlen der Kissen Höffners Schuld. Den Vogel abgeschossen haben sie jedoch damit, Stornokosten aufzuführen. Nochmal zum Mitschreiben: Hier liegt ein Sachmangel gemäß BGB vor. Höffner hatte Zeit genug, diesen zu beheben. Nachbesserung schaffen sie nicht, das preisliche Entgegekommen, der Schadensersatz, ist ein Witz und steht in keinerlei Relation zum Kosten/Nutzen (eine Couch kann so nicht benutzt werden) und die Wandlung des Vertrags wird mir mit 10% Stornogebühr berechnet.

Der Lieferort war in einem Erstbezug. Diverse Kratzer im Boden, die einzig durch die Monteure kommen (vorher stand hier keine Couch), habe ich kulanterweise nicht aufgeführt. Hätte ich vorher gewusst, wie Höffner jedoch mit Kunden umgeht, hätte ich die Lieferanten ebenfalls zur Kasse gebeten da hier ein Versicherungsfall vorlag

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Meine Forderung an Höffner: 200 Euro Schadensersatz für fehlende Kissen oder kostenfreie Wandlung mit einem angemessenen Warengutschein als Wiedergutmachung für die Strapazen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.04.2018 | 13:20
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank. dass Sie sich auf diesem Weg an uns gewendet haben. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Liebe Grüßevom hoeffner.de Team.

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Kommentare und Trackbacks (3)


29.04.2018 | 13:42
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Der Warengutschein bzw. das Angebot, sich Kissen verbilligt auszusuchen, hätte ich in derselben Situation als durchaus nette Geste verbucht. Wenigstens bemühte man sich. Aber natürlich kann das jeder auch anders sehen.

Aber egal, wie man das sehen mag, die fehlenden Teile sind ein Sachmangel. Sie haben Höffner mehrmals die Möglichkeit zur Nachlieferung gegeben und letztlich eine ausreichend lange Frist gesetzt. Rechtlich haben sie nun die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Stornokosten darf Höffner dafür nicht berechnen.

Ihre Forderung auf Wandlung (das recht bestent nach BGB sowieso) oder €200 halte ich für angemessen, auch wenn ich den ursprünglichen Kaufpreis natürlich nicht kenne.

Mein Tipp: NIEMALS den gesamten Kaufpreis vor Erfüllung des Vertrages bezahlen. Besteht das Möbelhaus darauf, verlassen sie es und suchen sie einen besseren Anbieter.

08.05.2018 | 08:59
von Holger Gabriel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Couch wurde vor rund einer Woche abgeholt, noch am selben Tag habe ich eine E-Mail mit den Kontodaten an höffner geschickt, da ist noch keine Überweisung eingegangen. Zusätzlich haben die Abholer erneut tiefe Kratzer im Boden hinterlassen. Leider war ich persönlich nicht dabei um diese zu beanstanden. Da jedoch bisher nur Höffner in dem Neubau gewütet hat, sind diese Spuren eindeutig zuzuordnen.


08.05.2018 | 11:22
von Holger Gabriel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Geld kam soeben an. Das Thema ist theoretisch gelöst, jedoch wäre eine kleine Entschädigung aufgrund der gesamten Umstände und entstandenen Schäden wünschenswert gewesen.




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