BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
BEV erstellt keine Jahresrechnung
Bestell-/Kundennummer: Vertrag 62949
Trotz telefonischer Nachfrage, Aufforderung und Fristsetzung bis 20.04.2018 erstellen Sie keine Jahrerechnung. Die nach § 40 Abs. 4 EnWG einzuhaltende Frist zur Vorlage der Jahresendabrechnung ist längst verstrichen.
Ich entziehe Ihnen die Einzugsermächtigung und werde keine weiteren Abschläge zahlen bis zum Erhalt einer Abrechnung.
25.04.2018 | 11:14
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist gelöst