Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 929 Views | 27.04.2018 | 15:43 Uhr
geschrieben von Markus Lie****

Immergrün Energie (Köln)

Inkassoforderung trotz beglichener Zahlung

Bestell-/Kundennummer: 21711020472

Ich bin bereits seit über einem Jahr Kunde der Immergrün Energie GmbH. Nachdem zum Ende der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr eine beachtliche Strompreiserhöung angekündigt wurde, habe ich meinen Vertrag zum Ende des ersten Jahres gekündigt.

SCHLAGWORTE

Danach hat mich der Immergrün Kundenservice kontaktiert und mir ein neues Tarifangebot ab dem 01.01.2018 gemacht. Das habe ich per E-Mail angenommen. Danach habe ich leider von Immergrün Energie nichts mehr gehört, weder per E-Mail, Telefon oder Post.
Ich habe also weder eine Bestätigung der Vertragsannahme, noch den Vertrag zugestellt bekommen.
Da ich jedoch mit dem ersten Vertrag eine SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung für Immergrün erteilt habe, war ich nicht besorgt in Zahlungsverzug zu kommen.

Von Mitte Februar bis Mitte März war ich dann im Urlaub. Als ich aus dem Urlaub zurückkam hatte ich sowohl eine Mahnung von Immergrün, als auch eine Inkassoforderung der EWD Inkasso GmbH für die Abschlagszahlung von Januar und Februar im Briefkasten.

Eine Mahnung per E-Mail hatte ich nicht erhalten, höchstwahrscheinlich weil auf dem Mahnungsschreiben per Post auch eine mir unbekannte E-Mail-Adresse vermerkt war.
Da mein Klärungsversuch beim Kundenservice von Immergrün Energie mit meiner Aussage keinen Vertrag erhalten zu haben nicht erfolgreich war, habe ich mich entschlossen diese Inkassoforderung fristgemäß zu begleichen, um weiteren Problemen aus dem Weg zu gehen.
Gleichzeitig habe ich auch direkt die Abschlagszahlung für März am 14.03.2018 auf das Konto der immergrün Energie GmbH überwiesen.

Jedoch habe ich dann am 27.03.2018 eine weitere Mahnung per Post erhalten, wegen eines offenen Abschlags vom März 2018. Bei einem Anruf beim Kundenservice der immergrün Energie GmbH am 28.03.2018 wurde mir aber bestätigt, dass nur noch eine offene Forderung von 2,50 Euro in Höhe der Mahngebühren bestand. Diese habe ich noch am selben Tag per Überweisung beglichen. Da in der Mahnung der immergrün Energie GmbH ein Zahlungsziel bis 04.04.2018 gesetzt wurde, wurden also alle Zahlungen von mir rechtzeitig geleistet.

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Weiterhin wurde dann bereits am 03.04.2018 durch meinen erstellten Dauerauftrag die nächste Abschlagszahlung für April an die immergrün Energie GmbH überwiesen. Bei einem weiteren Anruf beim Kundenservice der immergrün Energie GmbH am 05.04.2018 bestätigt man mir dann auch ein ausgeglichenes Vertragskonto ohne offene Forderungen. Somit hatte ich gehofft, dass der Fall damit abgeschlossen wäre.

Jedoch ging mir dann am 12.04.2018 ein weitere Inkassoforderung bezüglich der angeblich fehlenden März-Abschlagszahlung zu. Ein weiterer Anruf beim Immergrün Kundenservice bestätigte mir aber immer noch, dass mein Kundenkonto keine offenen Forderungen aufweist und die Sache zur Klärung an die Fachabteilung übergeben wird. Als ich ein paar Tage später immer noch keine Nachricht von Immergrün erhalten hatte, habe ich nochmals beim Kundenservice angerufen mit der dringenden Bitte um Klärung. Der Fall wurde zu dem Zeitpunkt immer noch nicht von der Fachabteilung bearbeitet. Deswegen hat die Kundenberaterin mir zugesichert, dass der Fall jetzt mit Dringlichkeit an die Fachabteilung zur Klärung weitergegeben wird. Parallel dazu habe ich aber auch Widerspruch zu der Inkassoforderung eingelegt, per E-Mail, Fax und Post.
Seitdem gab es immer noch keine Nachricht von Immergrün. Jedoch kam jetzt am 25.04.2018 ein weiteres Schreiben der EWD Inkasso GmbH mit derselben Forderung und einer Androhung eines gerichtlichen Verfahrens.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Einstellung des Inkassoverfahrens und Löschung der unberechtigten Forderung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.04.2018 | 15:43
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Markus Lie****,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.05.2018 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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