Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 209 Views | 02.05.2018 | 13:59 Uhr
geschrieben von J. R.

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Check24 keine Bezahlung des DSL-Cashback

Bestell-/Kundennummer: 8542011, 2740234356

Keine Ausbezahlung des Check24-Cashback

Am 15.01 habe ich über Check24 einen DSL-Vertrag bei der Telekom abgeschlossen (mit 160 Euro Cashback), welche zum 16.03.2018 aktiviert werden soll.

SCHLAGWORTE

Am 17.01 habe ich die Bestätigung von Check24 erhalten, dass der Auftrag an die Telekom übermittelt wurde. Am 17.01 habe ich ebenfalls von der Telekom eine Eingangsbestätigung erhalten.

Anfang Februar habe ich eine Frage an Check24 gestellt, wie es mit dem Cashback abläuft, daraufhin habe ich am 14.02 die Antwort erhalten, ich hätte die Rückmeldung gegeben, dass es zu keinen Vertrag gekommen sein, ich habe Check24 jedoch niemals derartiges geschrieben. Am 15.02 habe ich dann von Check24 eine E-Mail erhalten, dass es zu keinem Vertrag gekommen sei. Daraufhin habe ich am 15.02 Check24 den Telekom-Vertrag gesendet, mit dem Freischaltungstermin zum 16.03.

Am 22.02 habe ich dann von Check24 die Bestätigung erhalten, dass mein über Check24 abgeschlossener Vetrag am 16.03 aktiviert wird.

Am 16.03 wurde mein Internetvertrag über die Telekom aktiviert und seit dem habe ich diesen Vertrag immer noch.

Am 05.04 habe ich meinen ersten Vertrag innerhalb der sehr kurzen 4-wöchigen Frist an Check24 gesendet. Zum einen per E-Mail an dsl-bonus spider monkey check24.de + dsl spider monkey check24.de als auch über das Online-Formular https://www.check24.de/dsl/service/cashback/upload/ beim Versender per E-Mail liegt mir die Eingangsbestätigung vor.

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Nachdem ich keine Rückmeldung erhalten habe, habe ich am 22.04 erneut eine Nachricht an Check24 gesendet, von Check24 jedoch bis heute keine Antwort mehr erhalten, am 26.04 habe ich eine erneute E-Mail gesendet, bis dato wieder keine Antwort erhalten.

Ich vermute, dass dies eine typische Check24 Masche ist, um den Cashback nicht ausbezahlen zu müssen. Falls jemand die selben Informationen gemacht hat, bitte ebenfalls eine Beschwerde schreiben, diese verarschung von Kunden muss unterbunden werden.

Sollte ich in den nächsten Wochen keine Antwort und keine Ausbezahlung von Check24 erhalten, werde ich diesen Fall in den sozialen Netzwerken verbreiten und Check24 an den Pranger stellen! Sollte dies nicht fruchten, werde ich selbstverständlich über einen Anwalt klagen, ich habe all Informationen nachweisbar vorliegen, dass von meiner Seite aus alles korrekt und innerhalb der kurzen Zeitspanne durchgeführt wurde.

Auftragsnummer: 8542011

Kundennummer: 2740234356

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 160


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.05.2018 | 13:59
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

wir bedanken uns für Ihr Feedback zu Ihrer DSL-Bestellung über CHECK24.

Selbstverständlich können wir Ihre Verärgerung über die abweichende Statusmeldung und die fehlende Rückmeldung auf Ihre Anfrage sehr gut nachvollziehen.

Ihr neuer Anbieter hat uns eine falsche Statusmitteilung übermittelt. Daher wurde Ihr Auftrag im CHECK24 Kundenkonto entsprechend als storniert angezeigt. Hierbei handelt es sich um einen automatischen Prozess.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir Ihnen keineswegs die Auszahlung des vereinbarten Cashbacks vorenthalten möchten.

Durch die Einsendung Ihrer Unterlagen konnten wir Ihr Anliegen bereits mit dem Anbieter klären. Ihr Auftrag wurde uns von der Telekom rückbestätigt.

Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt somit innerhalb weniger Tage auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.

Der Vorgang wurde Ihnen ebenfalls per E-Mail bestätigt.

Sollten Sie noch weitere Rückfragen haben, können Sie uns gerne auf unsere Nachricht antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


05.05.2018 | 14:06
von J. R. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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