408 Views | 02.05.2018 | 12:51 Uhr
geschrieben von Sofia Konstantinidou

AVIS Autovermietung GmbH & Co. KG (Oberursel)

500 Euro bezahlen wegen ''vermutlichen Kratzen''

Ich habe ein Auto von Avis gemietet. Nach 6 Tagen müsste ich das Auto zurückbringen. Kurz vor 20:00 Abends war Avis schon zu, dann habe ich angerufen und abgemacht, das Auto draussen lassen, in der Nähe von Avis Geschäft, wo andere Autos da waren und wo ein Grosses Supermarkt war. Wo ich das Auto gelassen habe, war viel Verkehr und kann sein, dass jemand nach her das Auto gekratzt hat. Nach 2 Wochen war ich wieder bei Avis, weil ich die Kaution abholen musste. Da habe ich erfahren dass ich 500 Euro bezahlen musste! Nach 2 Wochen! wie kann ich wissen, ob die nachher das Auto geschädigt haben? Egal, was ich sage, die lachen mich aus. Die betreuen ihre Kunden nicht. NICHT mehr Avis.

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Meine Forderung an AVIS Autovermietung GmbH & Co. KG: Ich möchte, dass die Leute nicht auf die falsche Personen vertrauen.


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Kommentare und Trackbacks (1)


02.05.2018 | 14:04
von Fred S. | Regelverstoß melden
Avis handelt rechtswidrig. Hier habe ich einen Hinweis den ich im Net gefunden habe: "In der Folgezeit habe ich diverse Emails und Schreiben an die Firma Hertz unter Hinweis auf eine Stellungnahme der Juristischen Zentrale des ADAC München geschickt, wonach der Mieter eines Mietfahrzeuges nur für Schäden haftet, die er selber verschuldet hat. Hierzu liegen Grundsatzurteile des LG Baden-Baden vom 12.6.2007 (5 S 19/06), sowie LG Berlin vom 18.11.2011 (56 S 36/11) vor, wonach der Mieter nicht für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug haftet.

Die Autovermietung muss dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden selbst verursacht hat. Beauftragen sie am besten eine Anwalt. Viel Erfolg!



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