Deutsche Bahn AG (Berlin)
Mahnung ohne Rechnungsstellung
Bestell-/Kundennummer: 9128921
Unrechtmäßige Forderung von Rücklastschriftgebühren, da die Kundin ihre Bankdaten vorher schon geändert hatte.
Guten Tag,
zum Jahreswechsel 2018/18 habe ich meine Bank gewechselt und die neue Bankverbindung auf meiner Kundenseite bei der Bahn vermerkt. Ende April erhielt ich eine Forderung vom BahnCard-Service mit einer Rücklastschriftgebühr. Dagegen habe ich Einspruch erhoben. Es ging im Schriftwechsel einige Male hin und her, bis eine E-Mail kam, mit der Nachricht, dass die Kontodaten für die Bahncart seperat geändert werden müssten. auf der Bahnseite steht:
"Wenn Sie diese Bankverbindung ändern, wird diese in Ihrem zentralen Kundenkonto entsprechend aktualisiert und wirksam für alle Ihre per SEPA-Lastschrift getätigten Käufe wie z. B. die Bezahlung von Fahrscheinen, Fahrschein-Abonnements oder BahnCard-Abonnements. mehr Informationen zum SEPA-Lastschrifteinzug". Auch die weiterführenden Infos bestärken das Gesagte. es gilt auch für BahnCard-Abonnements. Es ist nicht auf den Seiten vermerkt, dass man die Bankdaten für BahnCard-Angelegenheiten extra ändern muss.
Unabhängig von der Unsitte die fehlende/irreführende Aufklärung durch eine Mahngebühr zu ersetzen, ist das ein Vorgehen, welches der Bahn, Deutschlandweit gesehen, wahrscheinlich einen finanziellen Vorteil auf Kosten der Kunden bringt. Meiner Meinung nach ist das nicht rechtmäßig.