254 Views | 10.05.2018 | 13:35 Uhr
geschrieben von Elena Röhling

STROGON GmbH (Bonn)

Kündigung, damit kein Bonus bezahlt werden muss

Bestell-/Kundennummer: 45471617473

Hallo!

SCHLAGWORTE

Vom 01.01.2017 bis zum 29.12.2017 war ich Kunde bei Strogon.

In diesem Zeitraum haben wir die Ratenzahlungen (+Mahnkosten) immer überwiesen. Im November des letzten Jahres, bat ich (mit dem aktuellen Zählerstand) Strogon die monatlichen Raten zu senken, da die Gesamtsumme zum Ende des Jahres zu hoch sein wird und nur unnötig eine Rückzahlung fällig wird.

Rückmeldungen gab es von Strogon, auch nach zahlreichen E-Mails nicht, bis uns eine außerordentliche Kündigung erreicht hat, am 16.12.2017, (Einstellung der Belieferung zum 29.12.2017) zwei Tage vor dem Ablauf der Laufzeit. Somit kam es zu keiner Auszahlung des Bonus. In der Mitteilung stand noch ein offener Betrag, den wir davor schon überwiesen haben.

In der gesamten Zeit wurden nie andere Beträge angemahnt. Auf der Abschlussrechnung, die erst am 13.02.2018 erstellt wurde, erschien dann ein Betrag von 354,40 Euro, der uns für die Kosten Beauftragung Dritter, in Rechnung gestellt wurde. Sofort haben wir um eine Klärung (detaillierte Aufstellung) gebeten, die wir bis heute nicht erhalten haben. Im Januar wurden wir von unserem Regionalversorger übernommen, selbst da ist die Endabrechnung schon abgewickelt. Seit Februar haben wir einen neuen Versorger, der kundenfreundlicher ist.

Ich habe im Dezember noch versucht dies telefonisch aufzuklären. Am Telefon wurde ich abgewiesen."Uns wurde schon gekündigt!" Es wird wohl kein Wert auf Kundenzufriedenheit oder Kundenbewertung gelegt. Vermutlich haben Sie es nicht nötig.

Bis heute gab es noch keine Einigung.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: Einstellung der Beauftragung Dritter (Inkasso).


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Kommentare und Trackbacks (3)


17.05.2018 | 15:34
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31.05.2018 | 16:22
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21.06.2018 | 23:37
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