Verivox GmbH (Heidelberg)
142,00€ Neukundenbonus wird von Verivox nicht ausgezahlt!
Bestell-/Kundennummer: Verivox - 22079940 - 123energie - 1200025004
Seit dem 04.03.2018 werden wir von 123energie PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT mit Strom beliefert. Der spätestens nach 60 Tagen fällige Neukundenbonus in Höhe von 142€ ist trotz Anruf bei Verivox und 123energie bis zum heutigen Tag nicht ausgezahlt worden. Bei meinem Anruf bei 123energie wurde mir telefonisch mitgeteilt, das Verivox diese Auszahlung fristgerecht auszahlen muss!
Laut Nachfrage bei Verivox, hat 123energie „angeblich“ den Auszahlungsprozess noch nicht komplett abgeschlossen, obwohl in den Vereinbarungen die Auszahlung des Sofortbonus spätesten nach 60 Tagen Belieferung schriftlich fixiert wurde. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass man trotz Zusage diesen Sofortbonus nicht wie vertraglich festgelegt in der genannten Frist zur Auszahlung bringt.
Ein zugesagter Sofortbonus wird Ihnen bei bestehendem Vertragsverhältnis nach max. 60 Tagen ab Belieferungsbeginn überwiesen, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate nicht vom selben Anbieter beliefert wurden. Die Voraussetzung für die Auszahlung ist die Zahlung des ersten Abschlag durch den Kunden.
Hier werden die Kunden regelrecht verar…. und keiner ist verantwortlich, weder Verivox noch 123energie! Ich werde diese Angelegenheit nun wohl rechtlich prüfen lassen. Des Weiteren zieh ich es in Betracht, die monatlichen Abschlagszahlungen zurückbuchen lassen.
09.05.2018 | 11:37
Abteilung: OPS
Lieber Kunde,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Für uns steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle.
Die Auszahlung Ihres Sofortbonus wurde bereits veranlasst und wird in den nächsten Tagen auf Ihrem Konto eingehen.
Den Neukundenbonus erhalten Sie mit Ihrer Jahresrechnung, nachdem Sie 12 Monate durch Ihren Anbieter 123energie- Eine Marke der Pfalzwerke AG beliefert wurden.
Viele Grüße
Die Tarifexperten von Verivox
Ich habe mein Bank Institut angewiesen, die nächste fällige Strom Abschlagszahlung von 123energie zurück zu buchen. Diese Vorgehensweise ist mit meinem Anwalt abgestimmt.
Vertragsklauseln gelten wohl nur für Kunden, aber nicht für den Anbieter?