Durch Deutsche Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 592 Views | 12.05.2018 | 16:15 Uhr
geschrieben von Klaus - Peter Sieg

Deutsche Post AG (Bonn)

Geöffnete Briefe und fehlender Inhalt

Wird langsam immer schlimmer mit der Postverteilung und Zustellung, so dass ich mir hier

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mal Gehör verschaffen muss. Wie kann es sein, dass ein gefütterter Umschlag Din A 4 mit 1,45 Euro frankiert, mit Gewalt aufgerissen einer Kundin in Seevetal ohne Information und fehlenden Inhalt, einfach in den Briefkasten gesteckt wurde. Unter dem Motto nach mir die Sinnflut. es war zwar nur ein Wert von 8 Euro, aber will die Post hier abzocken, dass man ein teurere Warensendung oder ein Eischreiben daraus macht. Auch glaube ich nicht daran, dass der Inhalt durch die Sortiermaschine rausgedrückt wurde, es war eine ganz normale DVD Hülle.

Früher wurden Kunden immer informiert das Brief beschädigt oder umverpackt, wozu steht Empfänger und Absender drauf. Vermisse hier die Sorgsamkeit in Umgang mit Briefen. Briefzusteller sollten sensibiliert werden, wenn Sie so etwas feststellen bzw im Sortiercentren dürften solche Briefe nicht ohne weiteres zugestellt werden.

Frage an die Deutsche Post, gibt es die pauschale Entschädigung bis 20 Euro?

Habe dazu nichts mehr gefunden.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Klärung des Vorfalls und Rückerstattung von 8 Euro plus 1,45 Euro Porto.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


13.05.2018 | 10:03
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wenn die Sendung nicht versichert war, bekommen sie leider nichts zurück. Und die Post/DHL verweigert sich Reclabox. Sie werden hier also niemals irgendeine Reaktion der Post bekommen.

19.05.2018 | 23:14
von Klaus - Peter Sieg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Interessiert die Post nicht. Dafür werden die Gebühren erhöht. Unmöglich


03.06.2018 | 06:42
von Klaus - Peter Sieg endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie sie geschrieben haben, interessiert das keinen. Monopolgesekschaft. Nur Geld einsammeln.


03.06.2018 | 06:57
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wenn sogenannte Universaldienstleistungen (also der normale Briefverkehr) betroffen sind, können sie sich auch direkt bei der Bundesnetzagentur beschweren:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/VerbraucherservicePost/VerbraucherservicePost-node.html



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