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231 Views | 13.05.2018 | 11:54 Uhr
geschrieben von Nadine Schneider
Mir wurde ein altes Modem in Rechnung gesetzt, dass ich nicht pünktlich zurückgeschickt habe. Dann wurde mir gesagt, sobald das Modem eingetroffen ist, bekomme ich das Geld zurückerstattet. Jetzt heisst es, es wird mit der neuen Rechnung verrechnet. Ich brauche das Geld aber zurück (40,00 Euro), weil ich am 25.05.2018 meine Handyrechnung bezahlen muss. Dann wurde einem nicht gesagt, dass mein Vertrag sich um 2 Jahre verlängert, weil man eine neue Connectbox bekommen hat. Ich wollte mein altes Modem nur umtauschen, weil es kein WLan hatte.
Meine Forderung an Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG:
Am liebsten raus aus dem Vertrag.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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