Von Hermes beantwortete Beschwerde. | 303 Views | 15.05.2018 | 06:09 Uhr
geschrieben von Beate

Hermes Germany GmbH

Hermes erstattet GELD nicht zurück trotz Verlustmeldung!

Bestell-/Kundennummer: 35021129210220/1004698472

Hermes-Versand.

Am 22.03.2018 habe ich die Nachricht von Hermes erhalten, dass mein von der Firma Gearbest bestelltes Paket verloren ging. Ich solle mich mit dem Versender in Verbindung setzen, ob die Ersatzlieferung bereits unterwegs sei. Also ging ich davon aus, dass Hermes den Verlust bereits an den Versender gemeldet hat. Nach zahlreichen E-Mails mit dem Versender erhielt ich die Auskunft, dass ich die Erstattung bei Hermes beantragen muss. Diese Verlustmeldung habe ich am 22.04.2018 eingereicht. Nach 3 Wochen erhalte ich die telefonische Auskunft, dass ich mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen rechnen müsse.

Dass Hermes sich so eine Unverschämtheit erlaubt, kann und will ich nicht glauben.

Bezahlung der bestellten Ware am 21.01.2018 259,71 Euro

Kontokorrentzinsen und Bearbeitungsgebühr. 10,00 Euro.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Unverzügliche Erstattung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.05.2018 | 15:41
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo Beate,

wir müssen Sie bitten, den Verlust bei Gearbest erneut anzugeben.

Gearbest ist unser Vertragspartner und wird alles weitere für Sie veranlassen können.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.05.2018 | 09:15
von Julian Kuhnert | Regelverstoß melden
Sie haben leider kein Vertragsverhältnis mit Hermes.

Nur der Absender kann eine Nachforschung aufgeben und eine
evtl. Erstattung erhalten.

Insofern Sie bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben,
trägt dieser das Versandrisiko und muss Ihnen die Ware erneut
zusenden oder erstatten.

In diesem Fall müssen Sie auch nicht auf Hermes warten,
eine Fristsetzung an den Absender mit der Aufforderung
die Ware erneut zu versenden oder aber das Geld zurückzuüberweisen
ist hier dann angebracht.

Das Schreiben am Besten als Einwurfeinschreiben an den Versender,
so, dass Sie einen Nachweis in den Händen halten.
In dem Schreiben geben Sie din Datum an, bis wann Sie spätestens
Ihr Geld erstattet haben möchten, setzen Sie hier bitte mond. 14 Tage
an, so setzen Sie Ihren Verkäufer in Verzug.

Sollten Sie auch nach Fristablauf Ihr Geld nicht zurückerhalten, so
können Sie einen Anwalt einschalten, diesen müssen Sie zwar vorerst
bezahlen, da Ihr Verkäufer jedoch in Verzug ist, können Sie diese Kosten zurückverlangen.

Sollten Sie Hilfe mit dem Schreiben benötigen so teilen Sie mir dieses hier mit und ich stelle Ihnen
ein Musterschreiben zur Verfügung.

Insofern Sie bei einen privaten Verkäufer gekauft haben, trifft oben genanntes jedoch
nicht zu, Sie tragen dann das Versandrisiko.
Dieses tragen Sie im übrigen auch, wenn Sie gewerblich eingekauft haben.

Meine Nachricht ist am Handy erstellt, evtl Tippfehler erbitte ich zu verzeihen.

17.05.2018 | 09:18
von Julian Kuhnert | Regelverstoß melden
Und ich habe gesehen, dass Sie bei einer Firma
eingekauft haben, das weiter erklärte wollte ich Ihnen nur
vermitteln, so, dass Sie Ihre Rechtsposition jetzt und in evtl
zukünftigen Onlinebestellungen kennen.



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