Durch Fuxx-Die Sparenergie gelöste Beschwerde. | 375 Views | 17.05.2018 | 16:58 Uhr
geschrieben von Marius Schottek

Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)

Neukundenbonus verweigert wegen Gewerbe - Gewerbeanmeldung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 8154235120

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich war bis 22.03.2018 Stromkunde bei Fuxx Sparenergie.

Erst am 14.05.2018 habe ich meine Schlussrechnung bekommen, in der Rechnung wurde kein Neukundenbonus (25%) berücksichtigt, der in dem Vertrag vereinbart wurde.

Ich habe die Rechnung sofort telefonisch reklamiert, es kam sehr schnelle Antwort von Fuxx - Die Sparenergie, dass ich keinen Anspruch auf den Bonus habe. Hier die Antwort:

" Sehr geehrter Herr Schottek,

vielen Dank, dass Sie sich an Fuxx-Die Sparenergie gewandt haben.

Wir haben Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass eine Bonuszahlung leider nicht möglich ist.

Für Ihren Vertrag 8154235120 besteht kein Bonusanspruch. Folgende Kriterien entsprechen nicht unseren Voraussetzungen:

Kein Haushalt-Lastprofil (Gewerbeanmeldung)

Zusätzlich finden Sie Informationen zu Bonusansprüchen auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. "

In den für mich gültigen AGB heisst es:

8.5 Der Bonus und Frei-kWh werden nur Kunden gewährt, die die Energie in ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) beziehen und verbrauchen.

Unter BGB § 13 ist die Eigenschaft als Verbraucher jedoch wie folgt definiert:

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, wer ein Geschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Dafür ist der zeitliche Anteil der privaten Nutzung, nicht das Maß der Kostendeckung durch den anderen Nutzungsanteil entscheidend.

Ich habe den Strom in meiner Eigenschaft als Verbraucher bezogen und es an der Abnahmestelle zu diesem Zweck verbraucht, deshalb ist eine Verweigerung des Neukundenbonus unzulässig.

Dass an der Belieferungsstelle ein Gewerbe angemeldet ist, spielt hierbei keine Rolle, da der Strom nicht zum Zweck der gewerblichen Nutzung bezogen wurde. Die Stromlieferung ist alleinig dem Zweck der privaten Bedarfsdeckung (2 erwachsene Personen + 1 Kind) zuzuordnen, daher ist ein Ausschluss der Neukundenbonuszahlung nicht zulässig. Lediglich ein untergeordneter, geringer Anteil wurde gewerblich verbraucht.

Der Verbrauch von 7490 kWh kam zustande, da das Warmwasser über einen fast 19-jährigen Boiler aufbereitet wurde. Fürs tägliches Duschen haben wir zu dritt zwischen 10-15 kWh verbraucht! Die Heizungsanlage und die Warmwasseraufbereitung wurde am 15.05.2018 auf Flüssiggas umgestellt.

Ich erwarte eine neue korrigierte Schlussrechnung und die Überweisung des Neukundenbonuses bis zum 1.06.2018.

Mit freundlichen Grüßen

Marius Schottek

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Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Korrigierte Endabrechnung mit 25% Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.05.2018 | 16:58
Firmen-Antwort von: Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrter Herr Schottek,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Fuxx Service-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


25.05.2018 | 20:04
von Marius Schottek | Regelverstoß melden
Neue Rechnung bekommen, aber bis heute keine Erstattung!

28.05.2018 | 05:39
von Marius Schottek gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde hat sich gelohnt, das Guthaben überwiesen!




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