599 Views | 16.05.2018 | 14:56 Uhr
geschrieben von Regina Knop-Wagner

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Abbuchung angeblicher ABO-Kosten

Auch mir wurden angebliche ABO-Kosten in Rechnung gestellt. Im April 2018 fiel meine Klarmobil-Rechnung höher aus als gewöhnlich. Ich habe daraufhin Klarmobil angerufen und ein freundlicher Mitarbeiter bot mir eine Gutschrift für die fehlerhafte Rechnung an. Außerdem sorgte er für eine Drittanbieter - Sperre. Bis heute (16.05.2018) habe ich keine Gutschrift erhalten.

Die Nachfrage ergab, dass Klarmobil mir keine Gutschrift gegeben kann, ich müsste mich an DTMS wenden, DTMS sagte, ich müsste mich an InternetQ wenden. Nachdem ich dass alles versucht habe, bin ich wieder am Ausgangspunkt. Ich werde meinen Vertrag bei Klarmobil kündigen, denn die unterstützen ja die Internet-Abzocker.

Wenn Kunden abgezockt werden und man keine rechtliche Handhabe dagegen hat und man nur Geschwafel und ich bin nicht zuständig hört, dann bleibt einem nur die Kündigung des Vertrags und den Abzockern viel Spaß mit meinem Geld zu wünschen.

Das mit der Rückbuchung ist eine gute Idee.

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: 19,96 Euro.


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Kommentare und Trackbacks (4)


23.05.2018 | 16:32
von Regina Knop-Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.06.2018 | 10:22
von Axel Kulhanek | Regelverstoß melden
Klarmobil berechnet Ihnen in diesem Fall doch berechtigt den betrag von knapp 20€ da Sie mit einem sogenannten Drittanbieter einen Vertrag eingegangen sind (ob dieser berechtigt war oder nicht ist eine andere Frage die für diesen Sachverhalt aber keine Rolle spielt) Der Drittanbieter hat Forderungen Ihnen gegenüber die er wie Vertraglich vereinbart über den Mobilfunkanbieter abrechnet. Hierbei ist Klarmobil nur der vermittelnde Dienstleister und nicht der Gläubiger. Eine Rückerstattung des Betrages durch Klarmobil wäre eine reine Kulanz. Wenn ein Mobilfunkanbieter aber alle Fehler der Kunden immer wieder ausbügeln würden dann könnten diese auch gleich Insolvenz anmelden. Für eine Rückerstattung des Betrages ist der Drittanbieter (welcher auf Ihrer Rechnung aufgeführt ist) zuständig, sonst niemand.

08.08.2018 | 16:04
von Stefan P. aus Bad Salzuflen | Regelverstoß melden
Ich habe genau dasselbe Problem mit Klarmobil GmbH! Habe alle Schritte unternommen, die von der Verbraucherzentrale empfohlen werden. Rechnung widersprochen. Drittanbieter kontaktiert, um Erstattung gebeten. Lastschrift von Klarmobil mit der Rechnung, die auch die Forderung des Drittanbieter beinhaltete storniert. Unbestrittene Forderung unverzüglich überwiesen (Rechnungsbetrag - Drittanbieter-Gebühr = Überweisung-Betrag) Lastschriftverfahren wurde dann von Klarmobil ausgesetzt, von mir wurde jeden Monat der unbestrittene Rechnungsbetrag überwiesen, nach 3,5 Monaten wurde meine Sim Karte gesperrt und der Fall an ein Inkassobüro (KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) übergeben. Mit diesem befinde ich mich seit 11.2017 im Austausch. Ende offen!

24.09.2018 | 22:49
von ReclaBoxler-7390596 | Regelverstoß melden
 spider monkey Axel Kulhanek:
So einen juristisch unhaltbaren Unsinn habe ich selten gelesen. Selbstverständlich kann Klarmobil mutmaßliche Drittanbieterforderungen nur über die Rechnung geltend machen, wenn diese Forderungen auch berechtigt sind. Da Regina wohl diese Leistungen gerade nicht in Anspruch genommen hat bzw. dies bestreitet, darf Klarmobil die Forderungen auch nicht einfach weiter geltend machen, mit der Folge, dass weitergehende Ansprüche wegen Verzugs bzw. Vertragsverletzung ebenso ausscheiden. Letztlich geriert sich Klarmobil (wie so oft auch hier im Forum zu lesen ist) als Einzugsstelle unberechtigter Forderungen, da man selbst daran verdient.



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