Durch Telekom Deutschland gelöste Beschwerde. | 237 Views | 23.05.2018 | 13:42 Uhr
geschrieben von Monika Strauf

Telekom Deutschland GmbH (Bonn)

Telekom hat kein Kündigungsrecht für Ferien- bzw. Zweitwohnungen

SCHLAGWORTE

Ich hatte für unsere Zweitwohnung einen Anschluss gebucht. Da es sich hierbei um einen Neubau handelte, hatte die Telekom beim Erstanschluss das Monopolrecht. Jetzt nachdem wir aus gesundheitlichen Gründen diese Wohnung nicht mehr nutzen können und vermietet haben, wurde der Vertrag gekündigt. Da es jedoch bei der Telekom kein Sonderkündigungsrecht für Zweitwohnungen gibt, muss der Vertrag noch bis Mitte Oktober 18 fortgesetzt werden. Auch auf mehrfache Anrufe war eine Einigung nicht möglich, da laut Herrn Benz von der Telekom der Kunde ein gewisses Risiko habe, wenn er nicht "bei Zeiten kündigt" auch auf meinen Hinweis, dass der Mieter einen Telekomanschluss hat wurde mir von Herrn Benz lapidar mitgeteilt, dass würde die Telekom "einen Gewinn" machen, denn ich müsste die Grundgebühr zahlen und auch der Mieter. Ich habe dann gefragt, ob es keine Kulanzregelung gäbe. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, warum? Nachdem ich dann nochmal reklamiert hatte und auch hier eine Beschwerde geschrieben hatte, die aber leider niemals Online ging, hat mich die Telekom nochmals angerufen, mir nun doch eine Einigung auf Kulanz angeboten, so dass ich nur 14 Tage mit dem Mieter doppelte Grundgebühren zahlen sollte. Ich sollte eine Bestätigund dieses Sonderkündigungsrechts per Mail erhalten. Das einzige was dann von der Telekom war, war ein Schreiben, dass die Telekom sich freue, dass ich meine Kündigung zurückgenommen habe und der Vertrag fortgesetzt wird. Ich bin fassungslos die Mitarbeiterin der Telekom Frau Bormann hat mir am 15.05.18 um 12.00 Uhr per Mail vorab bestätigt, dass der Vertrag zum 15.06.18 gekündigt ist und gestern kam das Schreiben der Telekom mit Datum ebenfalls vom 15.05.18 auf dem postalischen Weg, dass man sich bei der Telekom freue, dass ich die Kündigung storniert habe. Wer immer die Kündigung storniert hat, ich war es nicht, warum auch, wenn ich einen Mieter in dieser Wohnung habe, der bereits einen Telekomanschluss in dieser Wohnung hat und dazu auch einen Vertrag abgeschlossen hat. Meine Freude über mein Sonderkündigungsrecht ist dahin, da die Telekom entgegen ihrer schriftlichen Zusagen über Sonderkündigungsrechte das genaue Gegenteil bestätigt. Man weiß nun nur nicht, ob es Nachlassigkeit oder einfaches Desinteresse am Kunden ist oder ob es gar die "normale" Arbeits- und Vorgehensweise der Telekom ist.

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Meine Forderung an Telekom Deutschland GmbH: Bestätigung des Sonderkündigungsrechts und schriftliche Bestätigung der Kündigung zum 15.06.18


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


23.05.2018 | 17:06
von Monika Strauf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Telekom hat jetzt mehrfach telefonischen Kontakt aufgenommen und erklärt, dass man sich bei der Telekom nicht erklären könne, woher das postalische Schreiben der Telekom käme und wer es veranlasst habe. Jetzt der Vertrag zum 15.06.18 mit Sonderkündigungsrecht gekündigt sei. Unser Mieter hatte sich parallel dazu mit uns in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, dass er in unserer Wohnung keinen Anschluss bekommen könnte, da die "Leitung" belegt sei. Nachdem ich ihm mitgeteilt habe, dass Vertrag zum 15.06.18 gekündigt habe, hatte er sich nochmals an die Telekom gewandt und siehe da, wir haben sogar eine Vertragskündigung per sofort erhalten bzw. sobald der Router bei der Telekom eingegangen ist. Leider geht es bei der Telekom nur mit "Druck". Schade eigentlich. Nur unser Mieter bekommt trotz allem seinen Anschluss zum 01.06.18 sondern erst zum 15.06.18. Leider kann er auch seine Rufnummer nicht mitnehmen. Er hat jetzt die Probleme mit der Telekom. Unser Problem wurde gelöst, vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass unser Mieter keinen Anschluss bei der Telekom bekommen konnte, da wir diese Leistung "blockiert" hatten.




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