Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 340 Views | 30.05.2018 | 16:00 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4564601

Immergrün Energie (Köln)

Vertragsbeginn vor dem vereinbarten Versorgungsbeginn

Bestell-/Kundennummer: 28903A1368

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

seit dem 01.09.2017 bin ich Kundin bei der Immergrün Energie GmbH und werde mit Strom beliefert. Den Auftrag hatte ich am 28.07.2017 online erteilt, da ich bei dem Vorversorger eine Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.08.2017 einhalten musste. Eine Auftragseingangsbestätigung der der Immergrün Energie habe ich am 31.07.2017 erhalten. Hierin wurde als „wesentliche Vertragsdetails“ Folgendes festgehalten:

Tarif: Sparen Sie 3-fach! Folgende Vorteile wurden in Aussicht gestellt: Vier Wochen Gratisenergie als Bonus (Wert: 44,42 €), Neukundenbonus von 15 % und ein Sofortbonus in Höhe von 20 €.

Versorgungsbeginn: 01.09.2017

Vertragslaufzeit: 12 Monate

Kündigungsfrist: 12 Wochen zum Vertragsende

Am 08.08.2017 bekam ich eine Versorgungsbestätigung, in der erneut die obigen Angaben und der 01.09.2017 als Versorgungsbeginn festgehalten wurden.

Am 13.05.2018 habe ich den Vertrag unter Einhaltung der Frist von 12 Wochen zum Vertragsende fristgerecht zum 31.08.2018 gekündigt. Einen Tag später erhielt ich eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

"Die wirksame Kündigung eines Vertrages setzt voraus, dass diese form- und fristgerecht und darüber hinaus auch zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen wird. Dieses ist bei der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung leider nicht der Fall, sodass wir Ihrem Wusch, den Vertrag zu beenden, derzeit nicht entsprechen können.

Vielleicht möchten Sie Ihren Wunsch nochmal überdenken?"

Auf meine Nachfrage per E-Mail, warum die Kündigung nicht fristgerecht eingelegt wurde, erhielt ich am 22.05.2018 erneut eine E-Mail:

„Sehr geehrte Frau Barrientos,

Sie haben sich für den Tarif „Sparen Sie 3-fach“ entschieden. Dieser beinhaltet eine Laufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 12 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Laufzeit Ihres Vertrages begann am 08.08.2017.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr immergrün! -Energie Team“

Daraufhin rief ich am 24.05.2018 den Kundenservice der immergrün! Energie an. Eine Mitarbeiterin teilte mir dann mit, dass mein Vertrag bereits am 31.07.2017, also an dem Tag, an dem ich die Auftragsbestätigung erhalten habe, begonnen habe. Dementsprechend hätte ich den Vertrag 12 Wochen vor diesem Datum kündigen müssen. Auf meine Nachfrage, wieso der Vertrag bereits am 31.07.2017 und nicht am 01.09.2017 begonnen hätte, sagte die Mitarbeiterin, dass sich das aus den AGBs der immergrün! -Energie GmbH ergeben würde.

Ich sagte ihr, dass der abweichende Vertragsbeginn in den mir zugesandten Unterlagen (Auftrags- und Versorgungsbestätigung) nicht explizit gestanden hätte, sondern lediglich nur der Versorgungsbeginn 01.09.2017. Ein vom Versorgungsbeginn abweichender Vertragsbeginn sei untypisch, nicht transparent und insoweit auch unerwartet. Darüber hinaus sei der Vertragsbeginn für den Kunden ein wichtiger Vertragsinhalt, da die Kündigungsfrist davon abhängt. Gerade dieser Punkt hätte dem Kunden z. B. in der Auftrags- oder Versorgungsbestätigung deutlich gemacht werden müssen. Die Angaben „Versorgungsbeginn: 01.09.2017“ und „Kündigungsfrist: 12 Wochen zum Vertragsende“ lassen den Kunden zu einer anderen Schlussfolgerung kommen als es in den AGBs steht.

Die Mitarbeiterin des Kundenservices entgegnete daraufhin, dass das so in den AGBs stünde und sie da nichts machen könne. Die Kündigung sei zu spät erfolgt, was nun zur Folge hat, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, eventuell auch unter geänderten Preiskonditionen, verlängern würde.

Dieses Vorgehen der immergrün! -Energie finde ich ehrlich gesagt unfassbar und ich fühle mich abgezockt. Daher bitte ich um Anerkennung meiner Kündigung zum 31.08.2018 (ausgehend von einem Vertragsbeginn am 01.09.2017), da der Stromvertrag fristgerecht innerhalb der 12-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt wurde.

Außerdem bitte ich um Erstellung einer entsprechenden Schlussabrechnung, in der mir die bei Vertragsabschluss zugesagten Vorteile Vier Wochen Gratisenergie als Bonus (Wert: 44,42 €), Neukundenbonus von 15 % und ein Sofortbonus in Höhe von 20 € berücksichtigt werden.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

A. Barrientos

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Anerkennung der fristgerechten Kündigung zum 31.08.2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.06.2018 | 10:40
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler-4564601,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (4)


30.05.2018 | 16:56
von Daniel Punke | Regelverstoß melden
Wenn ich korrekt gerechnet habe, dann ist der 13.05.2018 noch vor der 12 Wochen-Frist zum 08.08.2018 gelegen, also sollten Sie dahingehend noch innerhalb der Frist gekündigt haben.

30.05.2018 | 21:27
von ReclaBoxler-4564601 | Regelverstoß melden
Laut Auskunft der Mitarbeiterin des Kundenservices begann der Vertrag bereits am 31.07.2017, also an dem Tag, an dem ich die Auftragsbestätigung erhalten habe. Daher war meine Kündigung vom 13.05. wohl nicht fristgerecht. Also eine ganz andere Aussage als die, die ich per Email erhalten habe.

31.05.2018 | 20:50
von Matthias Moeschler | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

04.06.2018 | 17:14
von ReclaBoxler-4564601 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Kündigung wurde laut E-Mail vom 29.05.2018 zum 31.08.2018 anerkannt, die von mir geforderte Schlussrechnung wird nach Ende der Belieferung erstellt.




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