immergrün-Energie GmbH (Köln)
Nicht zulässiger Nichterfüllungsschaden
Bestell-/Kundennummer: 293111279
Mir wurde ein Nichterfüllungsschaden in der Abschlussrechnung berechnet, obwohl es hierfür keinen Grund gibt.
Ich musste aufgrund eines Umzugs und der WG Auflösung die bei Immergrün abgeschlossenen Verträge für Strom (*171105***) und Gas (G*171105***) kündigen. Am Telefon wurde mir gesagt, ich könnte die Verträge wegen des Umzugs einfach so kündigen, da ich ja umziehen würde. Ich müsse lediglich einen Nachweis darüber einreichen, dass ich tatsächlich umgezogen sein. Wie gefordert habe ich dann meinen neuen Mietvertrag eingereicht und die Kündigung wegen Umzug wurde anstandslos akzeptiert. Dann traf mich aber der Schlag, als ich die Schlussabrechnung bekam und mir ein Nichterfüllungsschaden i. H.v. ca. 150€ berechnet wurde. Dies wurde werder im E-Mail Verkehr, noch am Telefon erwähnt. Daher bin ich davon ausgegangen, dass den Kündigungen ohne weitere Kosten zugestimmt wurde. Immergrün hätte ansonsten schließlich die Möglichkeit gehabt die vorzeitige Kündigung abzulehnen.
Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Schäden abzuwenden oder zu mindern sind. Dieser Pflicht ist immergrün nicht nachgekommen. immergrün hätte sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben sie nicht getan. Daher sind sie nicht ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.
Daher bitte ich Sie meine beiden Abschlussrechnungen zu korrigieren und den Nichterfüllungsschaden zu entfernen.
01.06.2018 | 10:37
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrte Frau Siemer,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung