Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 455 Views | 31.05.2018 | 10:14 Uhr
geschrieben von Eva Siemer

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Nicht zulässiger Nichterfüllungsschaden

Bestell-/Kundennummer: 293111279

Mir wurde ein Nichterfüllungsschaden in der Abschlussrechnung berechnet, obwohl es hierfür keinen Grund gibt.

Ich musste aufgrund eines Umzugs und der WG Auflösung die bei Immergrün abgeschlossenen Verträge für Strom (*171105***) und Gas (G*171105***) kündigen. Am Telefon wurde mir gesagt, ich könnte die Verträge wegen des Umzugs einfach so kündigen, da ich ja umziehen würde. Ich müsse lediglich einen Nachweis darüber einreichen, dass ich tatsächlich umgezogen sein. Wie gefordert habe ich dann meinen neuen Mietvertrag eingereicht und die Kündigung wegen Umzug wurde anstandslos akzeptiert. Dann traf mich aber der Schlag, als ich die Schlussabrechnung bekam und mir ein Nichterfüllungsschaden i. H.v. ca. 150€ berechnet wurde. Dies wurde werder im E-Mail Verkehr, noch am Telefon erwähnt. Daher bin ich davon ausgegangen, dass den Kündigungen ohne weitere Kosten zugestimmt wurde. Immergrün hätte ansonsten schließlich die Möglichkeit gehabt die vorzeitige Kündigung abzulehnen.

SCHLAGWORTE

Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Schäden abzuwenden oder zu mindern sind. Dieser Pflicht ist immergrün nicht nachgekommen. immergrün hätte sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben sie nicht getan. Daher sind sie nicht ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.

Daher bitte ich Sie meine beiden Abschlussrechnungen zu korrigieren und den Nichterfüllungsschaden zu entfernen.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Streichung des Nichterfüllungsschaden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.06.2018 | 10:37
Firmen-Antwort von: immergrün-Energie GmbH
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Siemer,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


04.06.2018 | 11:40
von Eva Siemer | Regelverstoß melden
Mittlerweile habe ich nach einem Telefonat eine weitere Rechnung bekommen, wo mir der Nichterfüllungsschaden als Guthaben angerechnet wurde. Wenn mir das Guthaben ausgezahlt wurde, erachte ich die Beschwerde als gelöst.

13.06.2018 | 14:12
von Eva Siemer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach meiner Aufforderung per Telefon zur Korrektur der Rechnung, wurde nicht nachgegangen. Der erhöht Betrag wurde vom Konto abgebucht und anschließend habe ich eine neue Rechnung erhalten, wo mit der Nichterfüllungsschaden gut geschrieben wurde. Diese wurde mir auch zeitnah wieder ausgezahlt.




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