Von gas.de beantwortete Beschwerde. | 498 Views | 30.05.2018 | 10:24 Uhr
geschrieben von Christel Vogeler

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Fristgerechte Kündigung per Mail wird nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 14511729

Ich habe am Sonntag dem 29.04.2018 meine Kündigung per E-Mail an Gas.de versendet.

Mein Vertrag läuft bis zum 01.07.2018, also 6 Wochen vorher Kündigungsfrist lt. AGB, somit rechtzeitig innerhalb der Frist. Eine Bestätigung hatte ich bis zum 21.05.2018 nicht erhalten und somit habe ich an diesem Datum erstmals nachgefragt und meinen Kündigungswunsch erneut bejaht.

Als Antwort bekam ich, dass die erste Kündigung nicht eingegangen sei und somit die Nachfrage vom 21.05.2018 als erstmalige Kündigung gewertet werde. Hier sei nun aber die Frist verstrichen und somit werde meine Kündigung erst zum 01.07.2019 wirksam.

Dass meine E-Mail nicht eingegangen sei, ist nicht wahr, ich habe sie schließlich erfolgreich versendet und keine Fehlermeldung erhalten.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Akzeptieren meiner Kündigung zum 01.07.2018.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.05.2018 | 14:32
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


30.05.2018 | 12:21
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Es ist wirklich von Vorteil, wenn man Kündigungen auf dem Postweg per Einschreiben schickt. Da ist man auf der sicheren Seite.

09.06.2018 | 06:45
von Christel Vogeler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lt. Anbieter ist die 1. Kündigung nicht angekommen. Meine Nachfrage wurde dann al Kündigung gewertet und kam 2 Tage zu spät. Leider kann ich den Versand per E-Mail nicht beweisen, da ich die E-Mails gelöscht habe.
nun habe ich um Tarifwechsel gebeten in einen anderen, günstigeren Tarif, was aber abgelehnt wurde mit der Begründung (Originaltext) :
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen einen Tarifwechsel zu Konditionen für Neukunden nur auf Basis einer längerfristigen Geschäftsbeziehung in Form von 24 Monaten Vertragslaufzeit anbieten können. Da jedoch die Vertragsbeendigung bereits zum 30.06.2019 erfolgt ist und eine Rückabwicklung der Abmeldung nicht mehr ermöglicht werden kann, können wir einem Tarifwechsel für 12 Monate nicht stattgegeben.

1. Dem widerspreche deutlich, denn aus den AGB des Versorgers geht dieses in keinster Weise hervor.
2. Meine Kündigung ist nun wirksam zum 01.07.2019, das heißt der Vertrag läuft noch 1 weiteres Jahr. Der von mir angefragte Tarif gilt bei Abschluß eines Vertrages mit 12 Monaten Laufzeit und nicht wie oben bei Ihnen beschrieben mit 24 Monaten Laufzeit.

Ich bitte daher, letztmalig um Umstellung in den anderen Tarif andernfalls wende ich mich an die Schlichtungsstelle Energie, dort werden ich meinen kompletten e-mailverkehr mit Ihnen vorlegen, ebenfalls Ihre widersprüchlichen Antworten dazu und dort um Unterstützung werben.

MFG


10.09.2018 | 16:35
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
Der Strom- und Gasmarkt ist ein Haifischteich. Das kann man wissen.

Wenn man den Anbieter wechseln will, ist es sinnvoll, _rechtzeitig_ einen neuen Vertrag abzuschließen und den _neuen_ Anbieter kündigen zu lassen. Die Anbieter sind so scharf auf Neukunden, daß auf diese Weise die Kündigung nicht verlorengeht.

In Deinem Fall hilft das leider nicht weiter.

Nächstes Jahr neues Spiel.

07.10.2018 | 19:09
von Ha. Gr. | Regelverstoß melden
Das ist bei mir auch so. Nennt sich dann Tarif grüngas classic für Bestandskunden. Der Vertrag läuft dann 24 Monate, aber nur 12 Monate den Preis, den Neukunden auch bekommen. Für das 2. Jahr habe ich gerade 30%ige Erhöhung bekommen. Das ist Sittenwidriges Verhalten. Da hilft nur sofortige Kündigung. In deinem Fall kannst du wegen der Preiserhöhung ohne Einhaltung von Fristen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen!
Somit ist deine Kündigung nicht zu spät gewesen! Wenn gas.de dich nicht aus dem Vertrag lässt, Anwalt einschalten!

02.11.2018 | 12:33
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
Schnee von gestern, Ha. Gr.

Der Fall ist von April 2018, es ist über ein halbes Jahr verstrichen. Das Sprüchlein "Anwalt einschalten" beeindruckt allenfalls Privatleute, gerade unseriöse Unternehmen juckt das nicht.

Ich bin gerade weg von gas.de und kann mich eigentlich nicht beklagen. Der Sofortbonus kam einigermaßen pünktlich (4.1.2018 bei Vertragsbeginn 1.10.2017), die Schlußerstattung kam 4 Wochen nach Vertragsende. Zu kritisieren war allenfalls deren Höhe (3 Monatsabschläge, also 25% der Jahresrechnung), die Abschläge waren also zu hoch. Der aktuelle Lieferant will deutlich weniger Aufschlag über den extrapolierten Wert (ein bißchen Aufschlag muß man ihm gönnen, der Winter könnte kalt werden).

Bei zweijährigen Verträgen wird mehr und mehr der Trick angewandt, daß an sich ein hoher Tarif angeboten wird, der aber im ersten Jahr rabattiert ist. Damit gibt es formal zum Ende des ersten Jahres keine Preiserhöhung, somit auch kein Sonderkündigungsrecht. Ein Haifischbecken, wie bereits geschrieben.



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