Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 341 Views | 05.06.2018 | 14:54 Uhr
geschrieben von Thomas Gerick

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Falsche Produktbeschreibung - keine Rückabwicklung / Entschädigun

Bestell-/Kundennummer: Bestellung 2018-828933-1

Kaufentscheidendes Kriterium (NO FROST) bei Gefrierschrank falsch angegeben, Sofortige Korrektur nach meiner Mitteilung - aber keine Rückabwicklung / Entschädigung

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Wir hatten Mitte März 2018 über die Check24-Plattform einen Bosch-Gefrierschrank (GSV24VW31) gekauft. Auf der entsprechenden Produkt-Übersichtsseite von Check24 war „NO FROST“ als eines der Hauptvorteile des Gefrierschrankes hervorgehoben. Das war für uns ein kaufentscheidendes Kriterium. Leider stellte sich nach kurzem Betrieb heraus, dass diese Funktion nicht vorhanden war. Es handelt sich hierbei eindeutig um eine fehlerhafte/falsche Produktbeschreibung, für die der Online-Händler normalerweise haftet (BGH-Urteil vom 31.03.2016, Az.: I ZR 86/13). Nach meinem Hinweis hat Check24 die Produktbeschreibung sofort geändert (Ich habe aber Screenshots, die die falsche Beschreibung zeigen). Die Detailbeschreibung des Lieferanten war zwar richtig, aber eben die übergeordnete und auf den ersten Blick ins Auge stechende Beschreibung falsch. Leider lehnt Check24 mit allgemeinem Hinweis auf seine AGBs eine Rückabwicklung ab (eine Nacherfüllung durch eine adäquate Ersatzlieferung ist ja nicht möglich), entschuldigt die Unannehmlichkeit und bietet einen 20-Euro-Gutschein an. Das möchte ich nicht akzeptieren und beantrage die Rückabwicklung (Rücklieferung, Erstattung).

Nach nur wenigen Wochen Betrieb ist der Gefrierschrank übrigens vereist - was wir auf alle Fälle vermeiden wollten.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Rückabwicklung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.06.2018 | 14:54
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Gerick,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Die Kollegen aus der entsprechenden Abteilung haben Ihnen am 30.05.2018 eine Nachricht gesendet. Aktuell warten wir hier noch auf eine Rückmeldung von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.06.2018 | 09:49
von S. XXXX | Regelverstoß melden
Ich rate Ihnen, den Gefrierschrank bei Bosch als defekt zu reklamieren, denn das Vereisen ist auch bei nicht "no frost" nicht in Ordnung. Sie haben Garantie und die Firma Bosch ist sehr kundenorientiert. Das ist meine Erfahrung.

17.06.2018 | 15:48
von Thomas Gerick gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Check24 hat nun einen 150-Euro-Gutschrin angeboten. Eine Rücknahme wäre mir zwar deutlich lieber gewesen, aber ich kann so den Gefrierschrank als gebraucht verkaufen, und der Schaden hält sich in Grenzen.




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