Durch Unitymedia NRW gelöste Beschwerde. | 359 Views | 31.05.2018 | 15:31 Uhr
geschrieben von Karsten Thiele

Unitymedia NRW GmbH (Köln)

Auftragsbestätigung weicht von Bestellung ab

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 806332301

Im Juni 2017 habe ich bei Unitymedia NRW einen Vertrag für das Produkt "2play COMFORT 120" abgeschlossen. In der Bestellbestätigung wurde ein Preis von 24,99 Euro ab dem 13. Monat ausgewiesen. Nun hat mir Unitymedia ab dem 9. Monat 34,99 Euro berechnet. Auf meine Nachfrage bei Unitymedia wurde mir mitgeteilt, dass in der Auftragsbestätigung auf den erhöhten Betrag ab dem 9. Monat hingewiesen wurde und ich nicht widersprochen habe.

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Nun muss ich zugeben, dass ich die Auftragsbestätigung nicht gelesen habe, zumal für mich klar war, dass der Preis bei 24,99 Euro ab dem 12. Monat liegen würde - hatte ich ja so bestellt.

Auf die Frage, wie es sein kann, dass ich zum o. g. Preis bestellen konnte - die Bestellbestätigung hatte ich mitgeschickt - bekam ich zur Antwort, dass "auf Grund der Dauer welcher der Vorgang zurück liegt leider nicht mehr nachvollziehbar" ist.

Unitymedia hat mir aus Kulanzgründen 30 Euro gutgeschrieben, und auch wenn ich die AB hätte lesen müssen - meiner Meinung nach grenzt das an arglistiger Täuschung. Ich habe den Vorgang der Verbraucherzentrale vorgelegt, mal schauen, was die sagen.

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Meine Forderung an Unitymedia NRW GmbH: Umstellung des Tarifs auf die in der Bestellung bestätigten Preise.


 
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Kommentare und Trackbacks (8)


31.05.2018 | 17:06
von Karsten Thiele | Regelverstoß melden
Hmmm, unitymedia kam mit dem gleichen Argument - Auftragsbestätigung nicht gelesen somit selber schuld. Wohl ein anonymer unitymedia Mitarbeiter unterwegs ;-)Außerdem habe ich geschrieben, dass es FÜR MICH an arglistiger Täuschung GRENZT - ich weiß sehr wohl dass ein Blick in die Auftragsbestätigung mich davor bewahrt hätte. Nichtsdestotrotz fühle ich mich schon sehr vera*., wenn auf der Internetseite von unitymedia mit dem Preis geworben wird und dieser Preis auch so in der Bestellbestätigung bestätigt wird, dann aber etwas anderes in der Auftragsbestätigung geschrieben wird.

Wie dem auch sei, unitymedia ist für mich gestorben.

31.05.2018 | 17:39
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Haben Sie denn die ersten 8 Monate nichts bezahlt? Laut Auftragsbestätigung hätte Unitymedia ja abgebucht. So hätten Sie doch schon viel früher merken müssen, dass da was nicht stimmt.

08.06.2018 | 09:18
von Karsten Thiele | Regelverstoß melden
Natürlich habe ich die ersten 8 Monate bezahlt - und zwar den in der Bestellbestätigung angegebenen Preis. Sonst wäre ich sicherlich früher drauf gekommen ;-)

Die Verbraucherzentrale hat den Fall geprüft und ist der Auffassung, dass trotz der schon verstrichenen Laufzeit der Vertrag nicht zustande gekommen ist. Vorher hattte sich unitymedia auf eine Gutschrift von 30€ eingelassen. Jetzt bin ich in der Bredouille - soll ich tatsächlich wegen 120€ dagegen vorgehen oder nicht? Ein Grund der für mich dagegen spricht, ist dass ich eigentlich die Rechtsschutzversicherung deswegen nicht in Anspruch nehmen möchte.
Vielleicht ist es ja doch ein Geschäftsmodell von unitymedia :-)

08.06.2018 | 09:22
von Karsten Thiele | Regelverstoß melden
Ach ja, jetzt hat mir unitymedia eine Bestätigung über eine Rufnummernänderung geschickt, die ich nie beauftragt habe. Auch die Rufnummern, auf die umgestellt worden ist, benutze ich seit Vertragsbeginn und die alten Nummern kenne ich gar nicht.

Irgendwas passt bei unitymedia nicht.

12.06.2018 | 18:07
von Karsten Thiele | Regelverstoß melden
Ich habe nochmals meine Unterlagen durchgeschaut: Auf dem Produktinformationsblatt ist auch der Preis von 24,99€ für die ersten 24 Monate aufgeführt. Ich denke, ich werde dazu mal die Bundesnetzagentur befragen.
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15.06.2018 | 17:14
von Karsten Thiele | Regelverstoß melden
Ich habe gerade bei der Bundesnetzagentur eine Schlichtung beantragt. Mal schauen ob sich unitymedia jetzt bewegt.

18.06.2018 | 17:55
von Karsten Thiele | Regelverstoß melden
So, unitymedia hat sich bewegt und ist meiner Forderung auf Anpassung des Tarifs wie bestellt nachgekommen. Das man immer erst die schweren Geschütze auffahren muss.

18.06.2018 | 17:56
von Karsten Thiele gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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