Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 197 Views | 15.06.2018 | 11:03 Uhr
geschrieben von S. Gerhardt

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Versteckte und unangemessen hohe Preiserhöhung im Stromtarif

Bestell-/Kundennummer: 02 65 50 61

Versteckte und unangemessen hohe Preiserhöhung um 27% im Stromtarif durch Extraenergie ohne aktive Information des Kunden per Mail oder Brief– Info versteckt im Kundenbereich des Onlineportals.

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Seit dem 19.06.2016 bin ich Kunde bei Extraenergie im Tarif „extrastrom 12 Sofortbonus“ mit einem monatlichen Grundpreis von 30,55 Euro pro Monat (brutto) und einem Verbrauchspreis von 22,68 Cent / kWh (brutto) bei einem angenommenem Jahresverbrauch von ca. 4400kWh.

Anfang Mai wollte ich über ein Vergleichsportal meinen Stromanbieter wechseln inkl. Kündigung des Altvertrags durch den neuen Anbieter. Nach einigen Wochen erhielt ich eine Mail vom neuen Anbieter, dass die Kündigung nicht erfolgreich war.

Daraufhin besuchte ich das Online Portal, um nochmals Einblick in Vertragsdaten zu nehmen, insbesondere Kündigungsfristen und -form.

Dabei bin ich am 23.05.2018 rein zufällig im Onlineportal auf einen nicht speziell gekennzeichneten Link mit der Bezeichnung „Preisanpassung + exklusive Treuegutscheine vom 21.04.2017 (Download) “ gestoßen.

Hinter dem Link verbirgt sich ein 3-seitiges Dokument, in dem in einem längeren Text mit vielen Links zu Informationen rund um den Strompreis und diversen Gutscheincodes, unter anderem im Fließtext eine Preiserhöhung zum 01.07.2017 erwähnt wird. Dabei wird auch nur der neue Preis, nicht aber der bisherige Preis genannt. Der neue Verbrauchspreis solle 28,80 Cent / kWh (brutto) betragen. Das ist eine Preiserhöhung von 27%!

Diese sogenannte „Kundeinformation“ aus dem Onlineportal (datiert vom 21.04.17) ist mir erst seit dem 23.05.2018 bekannt - demgemäß ist die aus der Preiserhöhung resultierende Kündigungsfrist verstrichen.

Ich weise nachdrücklich darauf hin, dass mir dieses Dokument und die darin versteckte Preiserhöhung weder auf dem Postweg noch per E-Mail zugänglich gemacht wurde. E-Mails von Extraenergie haben mich vor und nach dem Datum der Preiserhöhung (21.04.2017) erreicht.

In den monatlichen Abschlagsrechnungen wird lediglich die Höhe der Abschlagszahlung genannt, nicht aber der Strompreis an sich. Dies verschleiert die Preiserhöhung zusätzlich und erschwert die Erkennung der versteckten Preiserhöhung.

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Hierzu liegt bereits ein Urteil des OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.10.2016, Az. I-20U 37/16) – ebenfalls bereits gegen Extraenergie – vor, das besagt, „dass Preiserhöhungen, die nicht transparent und verständlich angekündigt wurden, bei Energielieferverträgen mit Haushaltskunden unwirksam sind. “

Darüber hinaus wird in dem Dokument eine Preiserhöhung von 27 % angekündigt, die durch die allgemeine Marktentwicklung in diesem Umfang in keiner Weise gerecht fertig ist und daher in sich aufgrund der extremen Höhe unzulässig und möglicherweise sittenwidrig ist.

Übliche Marktpreise renommierter Anbieter betragen selbst heute (Stand 6 / 2018) ca. 85% des von Ihnen bereits April 2017 aufgerufenen Preises (Vattenfall Easy12 Strom XL).

Der betroffene Tarif „extrastrom 12 Sofortbonus“ wird anscheinend für Neukunden gar nicht mehr angeboten. Aktuelle Tarife von Extraenergie liegen sämtlich weit unter dem Preisniveau des erhöhten „extrastrom 12 Sofortbonus“ Tarifs. (z.B. “Extrastrom Basic S, Stand 04.06.18: (jeweils brutto) Grundpreis 13,59 Euro pro Monat und 27,70 Cent / kWh = knapp 11% unter dem Verbrauchspreis auf den mein Tarif angehoben werden sollte.

Dies stellt aus meiner Sicht sowohl den Tatbestand einer versteckten Preiserhöhung (Erhöhung ohne ausreichende Information des Kunden) als auch eine unzulässige Preiserhöhung laut EuGH Az. C-359/11 und C-400/11; C-92/11 dar (Höhe der Preiserhöhung nicht durch gestiegene Kosten nachvollziehbar).

Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, die Belieferung von Strom zum ursprünglich vereinbarten Preis in Höhe von 22,67 Cent / kWh brutto und unverändertem Grundpreis zum 01.07.2017 fortzusetzen oder alternativ das Vertragsverhältnis unter Rückerstattung des im Rahmen der Preiserhöhung zu viel entrichteten Betrags (rückwirkend zum 01.07.2017) mit Wirkung zum 01.07.2018 aufzulösen.

Eine einvernehmliche Lösung würde mich freuen, ansonsten werde ich den Fall meiner Rechtsschutzversicherung übergeben.

Mit freundlichen Grüßen,

S. Gerhardt

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Belieferung von Strom zum ursprünglich vereinbarten Preis (= 22,68 Cent / kWh brutto) oder Vertragsauflösung.


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
02.07.2018 | 10:51
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme und möchten uns für die verspätete Rückmeldung in aller Form entschuldigen.

Hinsichtlich Ihres Anliegens haben wir uns schriftlich per E-Mail an Sie gewandt.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der bekannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.06.2018 | 11:46
von S. Gerhardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher (22.06.18) keine Kontaktaufnahme durch Extraenergie (seit 6 Tagen).


19.07.2018 | 09:55
von Anna Carl | Regelverstoß melden
Ich bin momentan in der gleichen Situation - allerdings mit einem anderen Stromanbieter (immergrün). Gibt es denn inzwischen eine Reaktion?



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