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494 Views | 07.06.2018 | 20:17 Uhr
geschrieben von Thorsten Henze
Bestell-/Kundennummer: 1052198865 KundenNR
Sehr geehrte Damen und Herren,
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1 Bild
ich hatte mir im Jahr 2012 eine Ersatzkarte von Klarmobil bestellt und diese bis dieses Jahr nicht genutz. Da ich nun ein Tablet besitze habe ich die karte einfach mal ins Tablet getan um zu gucken. Ob evtl die Internetnutzung geht. Nunja, Internet hat überaschend funktioniert. Die aktuelle rechnung beläuft sich auf ca 750 Euro. Könnten Sie mir da behilflich sein? Das kann doch nicht war sein das Klarmobil mir die Karte erst ab 750 Euro gesperrt hat. Da es sich um ein ungewöhnlich hohem Telefonaufkommen gehandelt hat.
Klarmobil hat dann eine Sicherheitssperre eingerichtet. Wäre ja schön gewesen das ich erstmal ne Info bekomme, op die Internetnutzung überhaupt Funktioniert und wieviel es kostet!
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten henze
Meine Forderung an klarmobil GmbH:
Reduzierung der Rechnung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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da der Vorgang doch komnplett Ihr eigenes Verschulden ist kann ich aktuell nicht nachvollziehen warum Klarmobil Ihnen hier entgegenkommen soll. Natürlich kann eine ältere Karte das Internet nutzen. Da Ihr damals gewählter Tarif wohl keine "Internet Flat" besitzt wird Ihnen selbstverständlich die Nutzung des Internets in Einheiten abgerechnet. Zudem können Sie doch froh sein das die Karte überhaupt ab einem bestimmten Betrag zu Ihrer Sicherheit gesperrt wurde. Wenn Sie in einem Restaurant essen gehen und sich hier mehrmals zb ein Schnitzel bestellen werden diese doch auch jeweils einzeln abgerechnet. Höchstens Sie haben sich vorher vergewissert das es sich um ein "all you can eat" Angebot mit einem Fixpreis handelt. HIer ist aber auch nicht das Restaurant sondern Sie dafür verantwortlich. Wenn man selber einen Fehler macht sollte man zu diesem stehen und nicht die Schuld bei anderen suchen.
ich weiß zwar jetzt nicht warum sie die Situation mit einem Schnitzel vergleichen, aber das sei mal dahin gestellt.
Bei solch einer erhöter Rechnung hat sich das Bundesgerichtshof (Urteil III ZR 190/11) schon vor Jahren befaßt. Und den Verbraucher Recht gegeben.
Die Telekommunikationsbranche hat in solchen fällen eine Hinweispflicht. Klarmobil ist dem leider nicht nachgegangen und vielen Kunden wurden mit viel zu hohen Rechnungen belastet.
Kundenfreundlichkeit sieht anders aus. Eine kurze Mail von seiten der Klarmobil wäre mehr als ausreichend gewesen und sie hätten viele Kunden behalten können.
MFG
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst