Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 246 Views | 21.06.2018 | 13:58 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5698701

Immergrün Energie (Köln)

Immergrün verweigert 15% Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 28010U1278

Strom, Immergrün verweigert 15% Neukundenbonus wegen angeblicher gewerblicher Nutzung

Immergrün verweigert in der Schlußrechnung den Neukundenbonus von 15%, da angeblich ein gewerbliches Lastprofil vorliegt.

SCHLAGWORTE

Mir wurde an der Hotline zuerst gesagt, dass ich einen Nachweis des Netzbetreibers erbringen soll, dass ich tatsächlich kein Gewerbekunde sei. Laut des Netzbetreibers habe ich eindeutig Haushaltslastprofil H0, was Immergrün auch so bei der Anmeldung Netznutzung Grundlieferantenwechsel und in monatlichen Zuordnungslisten von diesem mitgeteilt wurde.

Daraufhin angesprochen reagiert Immergrün mit dem Vorbehalt, sie hätten im Branchenbuch einen gewerblichen Eintrag an derselben Adresse gefunden.

Natürlich existiert dieser Eintrag, aber laut AGB wird der Bonus Kunden gewährt, die die im Energieliefervertrag genannte Abnahmestelle als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB nutzen. ("Soweit bei Privatkundentarifen die Gewährung eines prozentualen Bonus vereinbart worden ist, wird der Bonus nur Kunden gewährt, die die im Energieliefervertrag genannte Abnahmestelle als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB nutzen. ")

Laut § 13 BGB gilt als ein Verbraucher: "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. "

Genauso ist es, ein häusliches Arbeitszimmer ändert nichts am Status des Verbrauchers i. S. d. § 13 BGB - siehe oben. Eine vermutete gewerbliche Nutzung nur aufgrund eines Branchenbucheintrags ebensowenig, denn:

Laut Energiewirtschaftsgesetz/EnWG § 3 Begriffsbestimmungen Punkt 22 sind "Haushaltskunden: Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen"

Man dürfte also bis zu 10000kwh im Jahr für gewerbliche Zwecke verbrauchen ohne daß der Status Haushaltskunde/Letztverbraucher sich ändern würde. Bei einem realen Jahresgesamtverbrauch weit unter 10000kwh an der Stromabnahmestelle kann man wohl kaum von einem gewerblichen Anteil sprechen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Vertraglich vereinbarter Rabatt von 15% auf den Endpreis


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.06.2018 | 13:58
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler-5698701,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.07.2018 | 14:04
von ReclaBoxler-5698701 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde wurde gelöst, allerdings erst nachdem ich hier eine Beschwerde veröffentlicht habe und Immergrün einen Widerspruch zur Rechnung geschickt habe.

Telefonisch war zuvor nichts machbar, ich sollte zuerst einen Nachweis des örtlichen Netzbetreibers erbringen, dass ich ein Haushaltskunde sei. Nachdem dies, mit einigen Hürden, überwunden wurde, kam die nächste Forderung, ich solle zum Finanzamt, um nachzuweisen daß das mein Privathaushalt sei, der Netzbetreiber könne sowas ja nicht beurteilen.
Dies lehnte ich ab, da diese Forderung und auch so manche "Unterstellung" am Telefon, vorsichtig gesagt, ungewöhnlich sind. Außerdem wäre das wahrscheinlich nicht die letzte Hürde seitens Immergrün geworden.

Auch interessant war der Anruf, nachdem die neue, korrekte Rechnung per Mail da war, mit der Nachfrage ob das Problem gelöst wäre, was die gute Dame wohl offensichtlich wissen mußte, um anschließend mit Nachdruck zu bitten, die Beschwerde hier bei ReclaBox als gelöst zu markieren. Da ich dies nicht umgehend machte hat Immergrün den Support von ReclaBox gebeten:
"Wir erstellten die korrigierte Rechnung mit Bonus in voller Höhe bereits am 21.06.2018. Wir sind dem Anliegen also gänzlich nachgekommen. Dennoch markiert die Beschwerdeführerin den Eintrag widerrechtlich nicht als "gelöst". Wir bitten Sie entsprechend, den Eintrag als gelöst zu markieren, oder zu löschen. "
Warum Immergrün so erpicht darauf ist, daß die Beschwerden schnellstmöglich als gelöst erscheinen sollen, darf jeder für sich selber entscheiden.

Ich kann nur jedem dazu raten vor dem Vertragsabschluß genau zu gucken mit wem man da einen Vertrag eingeht. Ich habe definitiv dazu gelernt.




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