492 Views | 13.08.2018 | 14:59 Uhr
geschrieben von Theodora Asimakopoulou
Ich bin heute mit meinen 3 Kindern nach der Schule gerade in der Filiale gegangen. Mein vierjähriger Sohn wollte auf Toilette unbedingt gehen. Eine Verkäuferin erklärte uns, dass sie eine Ausnahme macht, weil es Kind ist, aber die Chefin hatte eine andere Meinung und sie hat sich unmöglich benommen. Die Kinder hatten statt Freude für das Einkaufen der Schuhe sehr Angst vor der "schrecklichen" Frau. Ich habe sie beruhigt, aber vor der Chefin an der Kasse hat uns eine "Überraschung" erwartet: Sie hatte ihre nette Kollegin zurechtgewiesen, obwohl ich die Verantwortung übernehmen wollte, sie hat mit unpassenden Fortsätzen geantwortet. Hinter mir war ein Mann, der hat mir Ihnen schreiben empfohlen. Bitte Sie nicht meinen Beschwerdetext ignorieren. Danke schön.
Meine Forderung an Deichmann:
Beschwerden gegen der Chefin.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Die Kundin beschwert sich über etwas ganz anderes, bitte nochmal den Beschwerdetext lesen.
Abgesehen davon steht es Deichmann selbstverständlich frei, Kundentoiletten einzurichten. Strikte Trennungen sind nur in der lebensmittelverarbeitenden Industrie vorgeschrieben.
Und warum das ein Händler tun sollte? Kundenbindung nennt man das. Wettbewerbsvorteil. Kundenservice. Das was Unternehmer halt tun, um mehr zu verkaufen als die Konkurrenz.